- Geschrieben von: IG Klettern
Alljährlich kümmert sich die SAC-Ortsgruppe Prättigau um den Wegunterhalt am Gempen. So trifft man sich auch dieses Jahr am Samstag, 17. März um 10.00Uhr, oben beim Restaurant. Verschiedentlich hat der Weg am Wandfuss ja ziemlich gelitten und muss daher dringend ausgebessert werden. Jede Hilfe dazu ist willkommen!
Mitbringen, Guter Wille und robuste Gartenhandschuhe.
Natürlich wird anschliesend an das vollendete Werk noch ausgiebig geklettert.
- Geschrieben von: IG Klettern
Der Kanton Baselland hat entschieden, dieses Regelwerk vorerst einmal als Internet- basierendes Dokument herzustellen. Zu allen bearbeiteten Felsgebieten hat er nun die Daten zu Schutzstatus, Standort, Fläche, Grundeigentümer etc. zusammengetragen. In einem nächsten Schritt ist es an den Kletterverbänden, resp. der IG, die Angaben zu den Punkten "Beschrieb des Gebiets" und "Kletteraktivitäten" zusammen zu tragen.
Die IG prüft darum auch die Zusammenarbeit mit der SAC-betriebenen Internetseite "klettergebiete.ch". Da in diesem Portal auch jedes Klettergebiet nach einem gewissen Raster beschrieben wird, könnte hier eine Synchronisation vorgenommen werden. Dies mit dem Ziel, damit später auch Infos und geltende Regelungen zu den Klettergebieten des Baselbietes, auch ohne aktuellen Kletterführer, im Internet abgerufen werden kann.
- Geschrieben von: IG Klettern
Die Generalversammlung findet am 19. März 2012 statt.
Beginn: Punkt 19.00 Uhr! Die Generalversammlung findet im Hotel Alfa, Hauptstr. 15, 4127 Birsfelden statt. Dieses ist am besten mit dem Tram erreichbar, (3er Tram bis zur Tramstation "Bären"/es gibt nur wenige Parkplätze)
Die Unterlagen zur GV findet Ihr in den angehängten pdf.
- Geschrieben von: IG Klettern
Parallel zu den Verhandlungen mit Behörden und Naturschutz ist die IG Klettern daran gegangen, ein Ausbildungsmittel für Tourenleiter, Bergführer und andere sogenannte "Multiplikatoren" zu entwickeln. Hintergrund dafür ist die erkannte Notwendigkeit, Berg- oder Klettersportlern nicht nur die technischen Fähigkeiten zur sicheren Ausübung ihres Hobbys anzubieten, sondern auch das Wissen über zunehmend weiter wichtig werdende Fakten zu vermitteln.
Diese sind zum Beispiel das Erkennen von gesperrten oder zum Klettern freigegebenen Felsen, das Beachten von Wildruhezonen und -zeiten. Aber auch über die Bedeutung einer Umlenkung oder generell angepasstes Verhalten im Klettergebiet ("soft skills") soll eingegangen werden.
Geplant ist die Entwicklung dieses Lehrmittels noch in diesem Jahr abzuschliessen.
- Geschrieben von: IG Klettern
Wie letzten Sommer an der Falkenfluh (vgl. Meldung vom 3. Juli 2011), wurde nun auch der Standort der Rettungstonne an der Schauenburgerfluh gewechselt. Sie hängt nun neu an der Hauptwand, links der Route "H-REM-Riss" im Sektor Tempel. Gefüllt mit einer neuen Tragbahre die die alte verklemmte ersetzt.
Wer will, kann nun im Kletterführer folgende Standorte von Rettungstonnen mit Tragbahren eintragen, um im Notfall, eine Verletzte Person zur nächsten Strasse transportieren zu können:
Schauenburgerfluh: links der Route "H-REM-Riss" im Sektor Tempel
Bärenfels: links am Beginn der Ostgruppe
Falkenfluh: links der Route "Driffiti" im Sektor Zelot
Ingelstein: rechts vom "schöner Grat"
Tüfleten: im Durchgang beim "Pic Aesch"
Pelzli: Am boulder vis à vis des "Rechenschieber"
- Geschrieben von: IG Klettern
Es geht vorwärts mit dem Erarbeiten einer Übereinkunft mit dem Kanton Baselland zur Regelung der Kletterei. Bereits liegen erste kantonale Entwürfe für ein Grundsatzdokument und dazugehörende Datenblätter für die einzelnen Klettergebiete zur Stellungnahme vor. Diese entsprechen nach ersten Abklärungen weitgehend den gestellten Anforderungen.
Nächste Schritte der Klettererseite werden sein, die einzelnen Massnahmen detailliert festzuhalten und einen Zeitplan zu deren Umsetzung festzulegen. Dabei gilt ein Augenmerk auf die Haftungsfragen die sich stellen, wenn eine Kletterer- oder Sportorganisation Arbeiten im Auftrag des Kantons ausführt. Ebenso soll ein Monitoringkonzept den Erfolg der ergriffenen Massnahmen zugunsten der Natur dokumentieren.
Abschliesend ist auch noch nicht definiert, mit welcher juristischer Verbindlichkeit dieses Dokument verbunden ist. Wird dieses in Form einer regierungsrätlichen Verordnung oder als Direktionsentscheid verabschiedet? Die IG klärt dahingehend ebenfalls weitere Möglichkeiten ab.
- Geschrieben von: IG Klettern
Im Rahmen der regelmässigen Gespräche des kantonalen runden Tisches "Sport und Naturschutz" wurde durch den BNV (Baselbieter Natur- und Vogelschutzverband) die Frage aufgeworfen, wohin sich ihre Mitglieder wenden sollen oder können, wenn diese "illegale" Kletterrouten an Felsen entdecken und diese entfernt werden sollen. Durch den Vertreter der IG Klettern wurde daraufhin entgegnet, dass solches der IG gemeldet werden kann, damit diese zuerst prüfen kann ob überhaupt eine "Illegalität" vorliegt. Die IG wird dann evtl. auch die Urheberschaft feststellen können und diese wenn möglich kontaktieren. Die Funktion einer "Kletterpolizei" kann und darf die IG aber nicht ausüben!
Andererseits besteht für jedermann die Möglichkeit eine Anzeige gegen Unbekannt aufzugeben. So obliegt es den zuständigen Behörden, sich der Sache anzunehmen. Die Praxis in ähnlichen Fällen zeige jedoch, dass es aus diversen Gründen kaum möglich ist eine Urheberschaft juristisch erfolgreich zu belangen.
- Geschrieben von: IG Klettern
Die Probleme der Kletterer am Jurasüdfuss werden derart akut, dass diverse Akteure der lokalen Kletterszene mit Unterstützung der IG Klettern Basler Jura und des SAC sich daran machen in den nächsten Tagen eine eigene IG Klettern zu gründen.
Kantonale Pläne einer durchgehenden Wildruhezone auf der ersten Jurakette würden das Aus für traditionelle Klettergebiete von der Balmflue über Rüttelhorn bis zu den Farnerenzähnen beinhalten!
Eine erste Übersicht zeigt, dass zwei Drittel aller Klettergebiete im Bereich Berner-Solothurner-Aargauer Jura von Teil- oder Totalsperrungen betroffen sind. Um solche Pläne in akzeptable Bahnen zu lenken ist es nötig eine kompetente IG Klettern zu organisieren, die Support durch die lokalen Sektionen und des SAC geniesst und entsprechenden Widerstand leistet.
- Geschrieben von: IG Klettern
Die Klettergebiete "Fürstenstein" und "Redelsflue" werden demnächst durch den Kanton Baselland ins "Inventar der geschützten Naturobjekte" aufgenommen. Im Rahmen der Gesamtschau aller Klettergebiete im Kanton Baselland, wurde zusammen mit den Grundeigentümern, den Behörden und dem Naturschutz evtl. nötige Massnahmen zum Schutze der Flora und Fauna in diesen Gebieten abgeklärt. Diese haben ergeben, dass die Kletterei sowohl am Fürstenstein wie auch an der Redelsfluh keine direkte Bedrohung der Arten darstellt und daher im bisherigen Rahmen weiterhin betrieben werden darf.
Wie neuerdings den amtlichen Schutzverordnungen entnommen werden kann, geschieht dies aber ausdrücklich auf eigenes Risiko!
- Geschrieben von: IG Klettern
Nach jahrelanger Vertretung des Akademischen Alpenclubs Basel und Mittarbeit im Vorstand der IG Klettern, verlässt uns Michael Sattler aus Beruflichen und Familiären Gründen. Als Nachfolgerin im Amt können wir aber bereits Geraldine Guex begrüssen. Als Hobby-Klettererin und beruflich als Nanowissenschaftlerin aktiv, vertritt sie per sofort den AACB bei uns im Vorstand. Wir heissen darum Geraldine Guex bei uns herzlich willkommen, und wünschen Michael Sattler auf seinem weiteren Weg viel Erfolg und Befriedigung.
- Geschrieben von: IG Klettern
Nach Angaben aus gut unterrichteten Kreisen drohen am Jura-Südfuss, resp. an der ersten Jurakette drastische Sperrungen und Kletterverbote. Dies im Zusammenhang mit geplanten Wildruhezonen.
Durch die Jagd festgelegte Wildruhezonen sind es auch, die in alpinen Klettergebieten eine akute Bedrohung diverser Gebiete sind. Besonders in der Innerschweiz müssen sich engagierte Kletterer zur Zeit massiv gegen Kletterverbote an Pilatus, im Muothatal oder im Melchtal (Ofen / Cheselenfluh) einsetzen.
Das Vorgehen von Naturschutzkreisen gegen die Kletterei, hat gerade im aktuellen Fall im Ringen um Lösungen an der Oltener Sälifluh gezeigt , dass manchmal nur äusserst entschlossene Gegenreaktionen ungerechtfertigte Verbote und Sperrungen (zumindest vorläufig) abwenden können.
Die IG Klettern Basler Jura rät daher den SAC-Sektionen am Jura-Südfuss dringend, entsprechende IG Klettern zu gründen um der grassierende "Sperritis" Einhalt zu gebieten. Jedoch bei konkreten Gefährdungen aber Ansprechpartner für Lösungen zu sein.
- Geschrieben von: IG Klettern
Entgegen früherer Zusagen, war der Kanton nicht mehr gewillt, die Kletterei in einem "Gesamtkonzept " zu regeln, sondern Gebietsweise in Schutzverordnungen oder mit den Instrumenten der Waldentwicklungsplanung.
Dass dieses Vorgehen aber in einem heillosen Durcheinander von teilweise widersprüchlichen Formulierungen und unterschiedlichsten Reglementierungen endet, konnten die IG Klettern und der SAC bereits jetzt dokumentieren. Es darum durchaus auch im Interesse des Kantons sei, die Kletterei in übersichtlicher Form, in einem speziellen Dokument zu regeln. In dieser Form hätten sowohl der Kanton, als auch die Kletterei die verbindlichen Regelungen zentral abgelegt, und wäre für beide Seiten eine Planung möglich wie die zukünftigen Regelungen umgesetzt werden.
Bestandteile dieser Vereinbahrung oder Kletterkonzeption werden neben der Darstellung aller Massnahmen in den Klettergebieten, auch diverse Punkte wie die Finanzierung, Zeitpläne, Zuständigkeiten, Haftungsfragen und Erfolgskontrolle sein.
Da in dieser Grössenordnung schweizweit noch nirgends eine vergleichbare Regelung besteht, erarbeitet der Kanton Baselland nun bis Ende November 2011 einen ersten Entwurf einer entsprechenden Konzeption. Die IG Klettern und der SAC werden anschliessend die Klettereispezifischen Details darin bearbeiten.
- Geschrieben von: IG Klettern
Im 2010 wurde der Inhalt und Standort der Rettungstonnen in den Klettergebieten des Basler Juras durch die IG kontrolliert. Nachdem an zwei Orten die fehlende Tragbahre ersetzt wurde (Tüfleten und Falkenfluh), wurde nun auch der Standort der Tonne an der Falkenfluh gewechselt (Vgl. Eintrag vom 21. Mai 2010). Der alte, verwachsene und schlecht gelegene Standort im Sektor "Quellenchopf" wurde aufgegeben und die Tonne jetzt neu in den Sektor "Zelot" an der Hauptwand verlegt.
Wir bitten die Kletterer die Rettungstonne nur im Notfall zu öffnen und die Tragbahre sorgfältig zu handhaben. Sie kann unter Umständen entscheidend dazu beitragen, eine verunfallte Person schonend zu einem Rettungsfahrzeug an der Strasse zu transportieren. Wir hoffen dennoch, dass die Trage möglichst nie zum Einsatz kommt.
- Geschrieben von: IG Klettern
Wie uns die Mitarbeiter der Vogelwarte soeben mitteilen, haben die brütenden Falkenpaare am Hofstetter Chöpfli und der Falkenfluh erfolgreich Jungvögel aufgezogen. An der Falken drei und am Chöpfli zwei. Bestem Dank an dieser Stelle für das Respektieren der temporären Schutzzonen.
Die Kletterverbotsschilder sind darum wieder entfernt worden und alle Kletterer die in der Zwischenzeit ihre Projekte im gesperrten Sektor nicht probieren konnten, dürfen jetzt wieder voll ran!
- Geschrieben von: IG Klettern
Nachdem uns das Amt für Raumplanung bereits vor Jahren zugesichert hat, in einem ersten Schritt alle Klettergebiete betreffend der nötigen Massnahmen durchzuarbeiten und in einem zweiten Schritt, deren Umsetzung zu besprechen, wollte die Abteilung Natur und Landschaft für die Falkenfluh vorgreifen.
Da wir aber noch nicht alle Gebiete besprochen haben (Gewächshaus beim Bärenfels fehlt noch immer), verweigerte die IG und der SAC eine entsprechend angelegte Sitzung mit Kanton und Gemeinde.
Auf unsere Intervention hin, wurde daher den Inhalt des Treffens vom Kanton abgeändert und findet nun ohne Duggingen statt.
IG und SAC wollen, das sich der Kanton an abgemachtes Vorgehen hält, einen verlässlichen Partner bleibt und der Kletterkonvention die nötige Grundlage gibt um längerfristig funktionieren zu können.
- Geschrieben von: IG Klettern
Wer es bis heute noch nicht glauben konnte, erfuhr es jetzt endlich aus der SonntagsZeitung vom 22.5.2011. Zum Glück sind uns wenigstens die Untersuchungen des Instituts für Natur- Landschafts- und Umweltschutz (NLU) der Universität Basel zu diversen Klettergebieten des Basler Jura wohlbekannt. Und wie es scheint forschen andere Unis auch nicht besser.
Es stimmt uns weiterhin bedenklich, wenn keine dieser Untersuchungen unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nachvollziehbar ist, und auf entsprechendes Nachfragen um Klärung, systematisch abgeblockt wird.
So gibt es z.B. zum im Artikel erwähnten Klettergebiet "Gerstelfluh" keine Angaben über die untersuchten bekletterten, resp. nicht bekletterten Felsen. Dies ist aber entscheidend, denn gerade dort unterscheiden sich diese beiden Kategorien enorm. Es ist daher für jeden Kletterer nicht verwunderlich, dass in kompakten und festen Fels, wo auch geklettert wird, sich die Felsvegetation erheblich unterscheidet, zu Felsen die stark zergliedert, brüchig und darum nicht beklettert sind. So erstaunt auch die Aussage des Botaniker Vogler wenig, dass in stark bekletterten Gebieten die meisten Pflanzen am Felsfuss auftreten, denn in den kompakten Felsen weiter oben haben diese meist schlicht keine Habitatsmöglichkeiten!
Dies ist keine "unnatürliche Verteilung" sondern logischerweise durch die Geomorphologie erklärbar. Auch die genetische Ähnlichkeit: An einem kompakten (bekletterten) Felsen findet eine Verbreitung der Arten auf ziemlich direktem Weg von oben nach unten statt (Gesetz des Newton). An nicht bekletterten (stark gegliederter) Felsen, bieten sich einer Art deutlich mehr Plätze zur Populationsbildung an, somit auch eine grössere Varianz die sich von oben nach unten deutlicher unterscheiden lässt. Interessant wäre in diesem Zusammenhang den Einfluss der Felshöhen zu kennen...
Eine ebenfalls vom NLU durchgeführte Vergleichsuntersuchung eines haufig bekletterten Felsens im Abstand von einigen Jahren (Falkenfluh Sektor Falkenspitz/Amboss), konnte der Kletterei keine konkreten Einflüsse nachweisen, sondern machte klimatische Phänomene auf Artenwechsel verantwortlich...
Um uns ein Bild über die konkrete Gefährdung der Felsenschnecken zu machen, versuchte sich die IG Klettern mit dem regionalen Schneckenspezialisten an einem "Tatort" zu verabreden. Aber chancenlos, unmöglich etwas zu verabreden...
Intressant auch die Feststellung von zig Tausend Jahren unberührter Felswände. Es muss gemäss Forst, dadurch kaum einen Vorteil für felsbewohnenden, Licht und Wärme liebenden Arten zu erkennen sein: Alles zugewuchert und von dichtem Wald und Gestrüpp überschattet. Nur so ist zu erklären, warum dieser jetzt mit grossem Aufwand eben genau diese sogenannten "nie genutzten Felsköpfe und Felsfüsse" ausholzt, nutzt und verändert...
Um die ganze Angelegenheit noch zu verkomplizieren erhalten unsere Felsen jährlich einen Stickstoffeintrag pro Hektar, der demjenigen entspricht, den die Landwirtschaft der Fünfzigerjahre zur Düngung auf die Felder verteilte...
Und zum Schluss: Kletterer putzt den Spitzwegerich von euren Schuhen wenn ihr ein Klettergebiet betretet!
Um Felsen und deren Biotope zu schützen braucht es nicht hetzerische Zeitungsartikel und einfach "kletterfreie Zonen", sondern Wissenschaftler die sich einer fairen Auseinandersetzung mit der Kletterei stellen.
- Geschrieben von: IG Klettern
In Zukunft werdet Ihr auf der IG Homepage die wichtigsten Infos zu den Klettergebiete in der Navigation auf der Seite Sperrgebiete finden.
„Ich hoffe das ich nicht zu viele Infos aufschalten muss..........“
- Geschrieben von: IG Klettern
Der Kanton Baselland hat die Falkenfluh und das Gebiet Löffelberg per RRB und Verordnung unter Naturschutz gestellt. Die Massnahmen, die in langjährigen Verhandlungen ausgehandelten wurden, treten demnächst in Rechtskraft. Die Planung des Kantons sieht vor, praktisch alle restlich verbleibenden Klettergebiete (Region Laufen) in den nächsten Monaten ebenfalls per RRB und Verordnung unter Schutz zu stellen.
Dies schafft den Fakt, dass die Kletterei kantonsweit (zumindest was deren Umfang betrifft) geregelt ist, ohne dass dazu ein umfassendes, kantonales Konzept zu Grunde liegt. Es gilt auch zu beachten, dass der SAC, resp. die Sektionen, zukünftig durch die neuen Verordnungen im Umgang mit den Klettergebieten (Patronage) immer mehr, rechtlich verbindlich in die Pflicht genommen werden ohne dass diese Punkte abgesprochen wurden.
Das Präsidium der IG Klettern Basler Jura, der SAC-ZV und die SAC-Sektion Baselland, haben in intensivem Austausch und langen Diskussionen geprüft, diese Beschlüsse und Verordnungen juristisch anzugreifen und den Kanton Baselland auf die Durchsetzung einer Regelung auf Konzeptionsebene zu zwingen, da uns diese Form ursprünglich versprochen wurde und in der Umsetzungspraxis erwiesenermassen Vorteile hätte.
Eine Abwägung aller Positionen und Möglichkeiten hat ergeben, dass auf das Beschreiten juristischer Wege verzichtet wird.
Das Ziel einer kantonalen Kletterkonzeption soll darum nicht mit juristischen Mitteln, sondern intensiv, konsequent und breit auf politischem Weg angegangen werden.
- Geschrieben von: IG Klettern
Auf Hinweis und Bitte der Vogelwarte hin, wurden wiederum Schilder an Teilen der Falkenfluh und am Hofstetter-Chöpfli wegen brütender Falken angebracht. Die IG Klettern Basler Jura bittet, das Brutgeschäft dieser Felsbewohner in der jeweils angegebenen Zeit und dem kleinen Sperrbereich zu respektieren.
Da sich der besagte Falk an der Falkenfluh nicht daran hält, im ab sofort regierungsrätlich gesperrten und darum "beruhigten" Sektor Langer Mann zu brüten sei ihm nicht übel zu nehmen!
- Geschrieben von: IG Klettern
Es ist wieder Brutzeit für unsere felsbewohnenden Raubvögel und daher Zeit, sich an die geltenden Sperrungen zu erinnern! Im Moment ist das Klettern am "Ramstel" und im Sektor "Grosse Wand" im Gerstel bis Ende Juni zu unterlassen.
Möglicherweise werden aber auch wieder andere Brutstandorte bezogen wie kürzlich an der Schauenburg oder der Falkenfluh. Werden daher weitere Sektoren aus aktuellem Anlass für die Kletterei temporär gesperrt, orientieren wir hier auf der homepage.
Die IG Klettern dankt allen bereits jetzt für die Rücksichtnahme und das Einhalten der Schutzmassnahmen für Wanderfalk und Co.
- Geschrieben von: IG Klettern
Mitte Februar treffen sich in Liestal, Vertreter der kant. Raumplanung, des Forstes, der Waldbesitzer, des Naturschutzes und der Freizeit an einem "Runden Tisch" und erörtern die rechtliche Stellung von Freizeit und Erholung im der freien Natur.
Dies ist ein spannendes Thema, da sich die Erholungsnutzung praktisch nur auf das relative Betretungsrecht im Wald abstützen kann um seine Tätigkeit zu legitimieren. Dies ganz im Gegensatz zum Naturschutz, der sich auf einen ganzen Wust von gesetzlichen Aufträgen und Bestimmungen abstützen kann. Da die Erholung in unserem Umfeld eine immer wichtigere Waldfunktion einnimmt, gilt es diesem Umstand Rechnung zu tragen und einmal zu diskutieren was dies rechtlich bedeuten könnte.
Wie bereits erste Entwürfe des Kletterkonzeptes aufzeigen, wird die Kletterei in Zukunft in einem gewissen Mass verpflichtet. Dies ruft dann logischerweise auch nach den Rechten!