Die IG Klettern möchte hier wieder einmal auf geltende Regelungen zum Parkieren bei Klettergebieten hinweisen:

  • Fahrverbote sind ausnahmslos einzuhalten! Kletterer die sich nicht daran halten sind mit Nachdruck darauf hinzuweisen und haben ihr Fahrzeug unverzüglich umzuparken! (Beispiele: Bärenfels oder Gerstel)
  • Strassen und Wald- resp. Forstwege sind unbedingt frei zu halten. Wo eine Kette die Durchfahrt versperrt ist so davor zu Parken, das ein Durchfahren für den Forst weiterhin gut möglich ist. (Beispiel: Ingelstein, Tüfleten)
  • Der Parkplatz beim Restaurant Herrenmatt (Falkenfluh) ist für nicht Restaurantbesucher mit einem richterlichen Parkverbot belegt. Bei einer Missachtung droht eine Verzeigung. Es darf beim Parkplatz  beim Bauernhof "Ziegelschüren" offiziell geparkt werden. Der Zustieg verlängert sich dabei um ca. 5-10 Minuten)
  • Der Parkplatz beim Restaurant Gempenturm ist ebenfalls mit einem richterlichen Parkverbot für nicht Restaurantbesucher belegt. Es wurde bisher noch niemand verzeigt, es ist aber besser, man parkt 200 Meter weiter vorne im grossen Rank. 

Das bereits seit längerer Zeit angesprochene "Parkplatzkonzept für Freizeit und Erholung" der Gemeinde Hochwald, wo wir eine befriedigendere Lösung mit der Falkenfluh erhoffen, geniesst bei der Gemeinde anscheinend keine all zu hohe Priorität. Die IG Klettern unternimmt ihr möglichstes und bleibt dran.