Halbjähriges Kletterverbot im Gerstel aufgehoben

Gemeinde Waldenburg: Seit Klettergedenken wurde im Gerstel der Sektor "Grosse Wand" wegen Falkenbruten von März bis Juni freiwillig zum Klettern gesperrt. Ab 1999 wurde das Gebiet Gerstel in das Inventar Kantonal geschützter Naturobjekte aufgenommen und die freiwillige, saisonale Sperrung in eine gesetzlich verordnete, halbjährige Sperrung von Januar bis Juli ausgeweitet. Zeitnah wurde auch im Tal, gegenüberliegend einen Unterstand "Wildblick" als "Beobachtungsposten" für Vögel, Gämse und was alles sonst noch im Gebiet so kriecht, klettert und fleucht eröffnet. Ab diesem Moment wurde nie wieder eine Brut des Falken an der "Grossen Wand" festgestellt. 

Gleichzeitig finden jedoch regelmässig erfolgreiche Bruten des Falken in anderen bekletterten Gebieten statt, wo dann die IG Klettern, zusammen mit Personen der Vogelwarte Sempach, die betroffenen Felspartien, mit vorbereiteten Markierungen, temporär zum Klettern sperren.

Seit fünf Jahren lagt nun beim Kanton einen Änderungsantrag der IG Klettern zum Regierungsratsbeschluss und Verordnung auf dem Tisch, das halbjährige Kletterverbot aufzuheben, zugunsten der bewährten Praxis in anderen Naturschutzgebieten.

Endlich wurde nun durch den Regierungsrat die geänderte Fassung in Kraft gesetzt und es darf nun, vorbehalten einer aktiven Brut, das ganze Jahr über auch an der "Grossen Wand" im Gerstel geklettert werden!