WICHTIG!

Alle an Kletterfelsen angebrachten Markierungen sind rechtsverbindlich oder entsprechen getroffenen Abmachungen mit den Behörden und Grundeigentümern.

Wer sich nicht daran hält, diese beschädigt, verändert oder entfernt, verstösst je nach Gebiet gegen geltende Rechtsgrundlagen oder bestehende Abmachungen und kann daher zur Rechenschaft gezogen werden!

   

Zur Kennzeichnung gesperrter Sektoren oder Routen, respektive zum Klettern freigegebenen Bereiche, ist mit dem Kanton Baselland untenstehend beschriebenes Markierungssystem mittels ø 10cm messenden Blechrondellen beschlossen worden.

Die Markierungen treten meistens in Zweierkombination auf und bedeuten:

   Ab hier Kletterverbot nach rechts, gegen links klettern erlaubt.

  Ab hier Kletterverbot gegen links, gegen rechts klettern erlaubt

 

Hier eine Illustration am Beispiel der Schauenburgerfluh: