Ergebnis Monitoring / Wirkungskontrolle 2014 bis 2023:
Zum Schutze von Felspflanzen und weiteren seltenen oder gefährdeten Arten wurde durch die Behörden in verschiedenen Gebieten die Kletterei eingeschränkt oder gar ganz verboten. Wenn eine Behörde das Betretungsrecht im Wald einschränkt, ist dies rechtlich möglich, muss aber begründet sein resp. die Einschränkung muss eine Wirkung entfalten. Dazu gibt es im Naturschutzgesetz die Verpflichtung zur Wirkungskontrolle.
Vielleicht sind beim Klettern dem einen oder anderen die mit oranger Farbe markierten Haken an der Schauenburg, dem Bärenfels (Sektor Gewächshaus) oder an der Falkenfluh (Sektor Amboss) aufgefallen. Sie dienten als Markierung von Untersuchungsflächen um die Auswirkung eines Kletterstopps über 10 Jahren zu Untersuchen. Dabei wurden Daten zu Felspflanzen und speziellen Felsschnecken erhoben.
Nun liegt dazu der Abschlussbericht vor und dieser ist ziemlich eindeutig:
Die festgestellten Unterschiede zwischen den "nicht mehr bekletterten" und "weiterhin bekletterten" Routen ist nirgends signifikant und die Unsicherheitsfaktoren überall relativ gross.
Festgestellt wurde bei den Pflanzen eine grundsätzlich leichte Abnahme sowohl im Deckungsgrad als auch der Artenzahl. Da dies jedoch sowohl in bekletterten als auch unbekletterten Routen vorkam, ist dafür keinen Zusammenhang mit der Kletterei auszumachen. Mutmasslich anderweitige Umweltfaktoren müssen hier eine Rolle spielen wie Wetter/Klima oder Stickstoffeintrag durch die Luft.
Bestätigt wurde auch einen zu erwartenden Zusammenhang zwischen der Felsstruktur/Bewachsbarkeit und Artenvielfalt/Deckungsgrad.
Bei den Schnecken zeichnete sich ein ähnliches Bild ab mit grossen Unsicherheitsfaktoren. Wobei in den Messreihen 2021 / 2023 einen Anstieg der Vorkommen in den nicht mehr bekletterten Routen festgestellt wurde. Interessanterweise eher in den ab Boden höher gelegenen Felspartien. Ob hier jedoch die fehlende Kletterei oder zusätzliche Beschattung Ursache ist kann nicht eindeutig bestimmt werden.
Interessant ist die abschliessende Aussage, dass weitere Kletterverbote mit der pauschalen Begründung "Schutz von Pflanzen oder Schnecken" keine Basis haben.
Auf der anderen Seite wird auch angemerkt, dass evtl. der untersuchte Zeitrahmen zu kurz gewesen sei um signifikante Aussagen zu machen. Daher eine Aufhebung der Kletterstopps nicht angebracht sei, zumindest in den jetzt monitorisierten Bereichen. Es wird daher eine Nachuntersuchung in 5 resp. 10 Jahren empfohlen.
Und Sperrungen sollten zukünftig mit anderen Naturschutzargumenten erfolgen. Etwa wie "Ruhezone" oder "Vogelschutz".
Die IG Klettern Basler Jura wird sich nun mit den Kantonalen Ämtern zusammensetzen und die Konsequenzen dieses Monitorings sowie das weitere Vorgehen diskutieren.