- Geschrieben von: Simon Birkenstock
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Die Jahresversammlung der IG Klettern Basler Jura findet am Montag 19.Oktober 2020 im Hotel Alfa in Birsfelden statt. Wie gewohnt um 19.00 Uhr. Da das Restaurant komplett geschlossen hat, sind nur Getränke erhältlich. Wir bitten alle TeilnehmerInnen im Restaurant eine Maske zu tragen bis alle sitzen. Stand: 16.Oktober
Traktandenliste und Infos zur Versammlung stehen als download zur Verfügung. |
Einladung zur Jahresvesammlung 2020 zum Ausdrucken
Unterlagen
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Seit kurzem sind an der Schauenburgfluh auf dem Zustieg viele Markierungen und diverse blaue Pflöcke anzutreffen. Gemäss unserer Information sind hier die Archäologen des Kanton Baselland an der Arbeit. Die Markierungen haben daher nichts mit dem Forst oder dem Kletterbetrieb zu tun.
- Geschrieben von: Patrik Müller
Die Anstrengungen von Kletterern, SAC Sektionen und der IG Klettern Basler Jura um den Erhalt des Klettergebiets Borowan sind allesamt gescheitert. Nun hat auch das Bundesgericht entschieden, dass weder die privaten Kläger noch der Verein IG Klettern Basler Jura zur Einsprache gegen den Regierungsratsbeschluss legitimiert sind. Das Kletterverbot kann also nicht angefochten werden. Zumindest nicht von der IG, dem SAC und den Kletterern.
Die Begründungen in kurzer Form:
- Wir werden durch dieses Kletterverbot in unserer Tätigkeit nicht wirklich eingeschränkt
- Wir haben genug Alternativen zur Verfügung
- Wir wohnen nicht nahe genug
- Wir klettern dort zu wenig
- Sind die einzelnen Mitglieder der IG nicht berechtigt, ist auch der Verein nicht zur Beschwerde zugelassen
Was dieses Urteil nun für Auswirkungen hat auf unsere weiter Arbeit wird sich erst noch weisen. Sicher ist auf jeden Fall, juristisch gegen Kletterverbote anzugehen dürfte praktisch unmöglich werden. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausübung unseres liebsten Hobbys oder gar unsere Lebensphilosophie, steht auf enorm dünnem Eis. Die IG Klettern Basler Jura und der SAC analysieren nun die Ausgangslage zusammen um das weitere Vorgehen zu planen.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Das Gebiet unm das Restaurant Gempenturm ist allen Kletterern wohlbekannt: Aussichtsplattformen, Feuerstellen im Wald und auf Felsköpfen, Autos, Mountainbiker, Kletterer, Rennradfahrer, Slak- und Highliner und Restaurantbesucher mischen sich hier wild durcheinander. Ein toller Platz. Die Besitzer des Restaurant Gempenturm möchten nun gerne in einer Umfrage wissen wie sie dieses Gebiet weiterentwickeln können. Was sind die Ansprüche der Nutzer. Was ärgert, was könnte man beser machen, was fehlt?
Es ist ganz klar das Anliegen der Besitzer, nicht die Freizeitnutzer auszugrenzen sonder gemeinsam innovative Ideen zu kreieren um die Nutzung für alle positiv zu gestalten. Die IG Klettern empfiehlt daher den Fragebogen bei www.caduffendeavors.ch unter dem Thema "Projekt Gempenturm"/ "Umfrage" auszufüllen, damit wir bei der gemeinsamen Weiterentwicklung wissen, was aus Sicht der Kletterer als wichtig und wünschenswert angesehen wird. Wer mag, darf die Umfrage an möglichst viele Kletterer und Kletterinnen weiterleiten. Vielen Dank.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Falls es jemand noch nicht mitbekommen hat, das neue Werk von Christian Frick, herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem SAC-Verlag ist erhältlich. Endlich liegt wieder eine umfassende Zusammenstellung aller möglichen und "publikationsfähigen" Klettereien im Basler Jura vor. 23 Jahre nach dem Erscheinen der legendären Fluebible und nach 20 Jahren Verhandlungen mit allen möglichen Instanzen! Vieles wurde saniert und ergänzt und erstrahlt in mattem Klebehakenglanz, einige Gebiete oder Sektoren die in der Fluebible noch drin waren verschwanden hinter Kletterverbotstafeln, und einige kleinere oder grössere "Geheimnisse erblicken nun aber auch das erste mal "offiziell" das Licht der Öffentlichkeit. Lob für die Arbeit nimmt der Autor jederzeit gerne entgegen, Kritik landet im Spamfach...
Ist ja klar, auch in dieser Ausgabe schlichen sich ganz bestimmt Fehler ein, und über die Schwierigkeitsangabe einer Lieblingsroute wird ewig kontrovers diskutiert. Auch bei den Behörden und Besitzern ist nicht damit zu rechnen, dass plötzlich viele neue Felsen zum Klettern freigegeben werden. Dennoch sind der Autor und die IG Klettern bereits jetzt daran, Änderungen, Anpassungen, Korrekturen von Schwierigkeitsgraden, Sanierungen und sonstig Neues zu sammeln.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Der Bundesrat hat die Vorschriften zu Corona, soweit sie die Sportkletterei betreffen weitesgehend aufgehoben. Es bleiben die Empfehlungen zum Abstand (2 Meter) wo es sich einrichten lässt und zum häufigen Händewaschen. Bei organisierten Gruppen sind die Kontaktdaten durch den Organisator aufzuzeichnen.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Immer wieder wurde der beim Zustieg zum Bärenfels (Hauptsektor Steinbrunnenwand) gelegene Auto Ausweichplatz als Fahrrad Abstellplatz gebraucht. Verschiedentlich war daher kein Kreuzen von Fahrzeugen dort mehr möglich. Die IG Klettern bittet daher, im Namen der Bewirtschafter des Hof's Oberäsch, dass der dortige Ausweichplatz frei gehalten wird und die Velos weiter weg, entlang des Zaunes oder am Waldrand deponiert werden.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Nach den ersten Lockerungen der Epidemie-Massnahmen ist die Situation bei weitem noch nicht entspannt. Nach wie vor gelten die Regeln des BAG, der SAC hat eine Empfehlung für Bergsport ausgearbeitet und auf dieser die Grundregeln um Sportartspezifische Empfehlungen ergänzt. Haltet auch weiterhin an die Grunregeln und an die Empfehlungen des SAC.
Ausschnitt aus der Empfehlung des Schweizer Alpen Club:
Grundregeln
Grundsätzlich gelten während der Corona-Epidemie jeweils die aktuellen Empfehlungen des Bundesrates (Stand 29.04.2020):
- Versammlungen von mehr als 5 Personen sind verboten.
- Mindestens 2m Abstand halten.
- Maske tragen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist.
- Gründlich Hände waschen.
- Hände schütteln vermeiden.
- In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.
- Halte den Personenkreis für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, möglichst klein.
- Nimm deine Risikobereitschaft zurück. Bleibe bei allen Bergsportaktivitäten deutlich unterhal deiner persönlichen Leistungsgrenze und kehre im Zweifelsfall um.
- Nimm Desinfektionsmittel selber mit und wasche oder desinfiziere deine Hände regelmässig. Auch eine Maske gehört in den Rucksack.
- Gehe bei einem Erste-Hilfe-Einsatz nach den üblichen Richtlinien vor und verwende eine Maske.
- Halte auf der An- und Rückreise das Abstandsgebot ein. Auch in Privatautos muss der Abstand eingehalten werden.
- Vermeide lange Anreisen.
- Vermeide vorübergehend möglichst die öffentlichen Verkehrsmittel.
SAC Empfehlungen Sportklettern (Klettergärten) und Bouldern Outdoor
- Wechsle den Sektor oder das Klettergebiet, wenn zu viel Andrang am selben Felsen herrscht.
- Mache den Partnercheck auf Distanz: Fordere deinen Partner zur gegenseitigen Überprüfung von Knoten, Karabiner, Sicherungsgerät und Gurt auf und beobachtet euch dabei.
- Vermeide Highballs und Boulder mit gefährlicher Landezone.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Wegen der beschlossenen Massnahmen gegen den Corona Virus wurde die per 24. April 2020 geplante Vernissage des neuen Kletterführers abgesagt. Der Führer kann voraussichtlich ab Ende April 2020 beim SAC-Verlag und in den lokalen Bergsportgeschäften (auch online) bezogen werden.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Im Moment sind im Basler Jura drei Klettersektoren wegen Vogelbruten gesperrt, die Sperrung am Ramstel wurde bereits aufgehoben.
Die Sperrungen werden unter der Rubrik Klettergebiete aktulisiert.
Vorübergehende Sektorsperrung an der Falkenfluh wegen Vogelbrut: Im Sektor "Hohle Gasse" ist der Bereich zwischen den Routen "Von einer die das Fürchten..." bis "Indianer" von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis am Mitte 2020.
Vorübergehende Sektorsperrung am Ramstel wegen Vogelbrut ist aufgehoben : Die markierte Sperrung wegen Vogelbrut am Ramstel wurde frühzeitig aufgehoben, da keine Bruttätigkeit bemerkt werden konnte. Leider wurde aber festgestellt, dass zwei Schilder von der Verankerung abgerissen wurden.
Vorübergehende Sektorsperrung im Gerstel: Im Gerstel gilt ab Januar bis Juni das amtliche Kletterverbot in den Sektoren der Grossen Südwand. Obwohl seit Jahren keine Brutaktivität dort stattfindet. In allen anderen Sektoren vom Spitzenflühli bis zum Drachenloch und der Gratüberschreitung ist das Klettern uneingeschränkt möglich.
Kolkrabenbrut an der Chastelfluh
Am rechten Rand vom Sektor Arena ist ein Kolkrabenpaar am brüten. Zum Schutz dieser lauten und lustigen Gesellen und zum Schutz der Kletterer die möglicherweise auf sie treffen, sollte in diesem Bereich aktuell bis Ende Juni nicht geklettert werden.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Da wegen der Corona Pandemie die hygienischen Anforderungen an diese WC Anlagen durch die Gemeinde nicht gewährleistet werden kann, wurde auf die geplante Aufstellung auf Ostern hin verzichtet. Sobald es die Situation zulässt, werden die beliebten Toilettenhäuschen während der Haupt- Klettersaison aber wieder zur Verfügung gestellt. Besten Dank für euer Verständnis.
- Geschrieben von: IG Klettern
Herrliches Wetter, gute Verhältnisse, geschlossene Kletter- und Boulderhallen. Der Ruf der Kletterfelsen ist unüberhörbar!
Dennoch: Der Bund hat wegen der Coronapandemie die "ausserordentliche Lage" ausgerufen und per Notrecht verbindliche Regelungen erlassen die für alle gelten - auch für uns Kletterer.
- Für den Aufenthalt im Freien sind die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit einzuhalten.
- Es wurden Partner- und Teamsportarten verboten. Darunter fallen z.B. auch Tennis oder Badminton. Ausnahme: Wer den Sport mit der Person betreibt mit der man sowieso zusammen wohnt. (Quelle: BZ Wandern ist erlaubt, Tennis verboten: Was man tun darf – und was nicht)
- Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind verboten
- Auf unnötige Reisen soll verzichtet werden. Unfälle belasten die bereits stark beanspruchten Spitäler zusätzlich. Eine gute Pflege aller Patienten würde damit immer schwieriger .
Wir sind in der privilegierten Situation, dass bisher keine weitergehenden Ausgangsbeschränkungen ausgerufen wurden, wie dies in unseren Nachbarländern geschah.
Im Interesse des Klettersports, und daher auch im Eigeninteresse muss sich jeder Kletterer und jede Kletterin jederzeit bewusst sein, dass diese behördlichen Regeln auch an den Kletterfelsen gelten. 5 Personen sind schnell erreicht in einem Klettergebiet oder Sektor. Wird diese Anzahl überschritten, riskiere ich eine saftige Busse und provoziere im dümmsten Fall eine Schliessung des Klettergebiets. Gempen handelte bereits proaktiv - Zufahrten und Wege zum Gempenturm wurden gesperrt. Diverse Kantone haben angekündigt, verstärkte Kontrollen im Bereich Freizeit und Erholung zur Durchsetzung der Anordnungen durchzuführen. Letztes Wochenende passierte an der Tannenfluh einen Kletterunfall. Es wurde die gesamte Rettungskette aktiviert von Rega, Sanität, Polizei und lokalen Feuerwehren. Wir hoffen, die verunfallte Person erholt sich bald. Doch der Vorfall zeigt auf, dass unser Appell nicht irgend einer Theorie entspringt! |
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Für das Klettern im Freien sind dringend die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit einzuhalten. Klettern ist noch nicht explizit verboten. Aber in dieser Krisensituation soll auf unnötige Reisen verzichtet werden. Unfälle würden die Spitäler zusätzlich belasten, was in dieser Krisensituation wirklich sehr negativ ist. Grundsätzlich sind Partner- oder Teamsportarten verboten. Darunter fallen z.B. auch Tennis oder Badminton. Es ist daher auch davon auszugehen, dass das Sportklettern ebenfalls dazu zählt. Ausnahme: Wer den Sport mit der Person betreibt mit der man sowieso zusammen wohnt. |
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Die Zufahrtstrasse und die Forst- und Wanderwege, die zum Gempenturm führen, sind wegen der Corona Pandemie gesperrt. Für die Gemeinde Gempen dürfte dies die einzige Möglichkeit sein den Ausflüglerstrom auf den Gempen zu stoppen und die BAG Regeln vor Ort durchzusetzen.
- Geschrieben von: IG Klettern
Im Moment sind im Basler Jura zwei Kletterverbote wegen Vogelbruten markiert.
Vorübergehende Sektorsperrung an der Falkenfluh wegen Vogelbrut: Im Sektor "Hohle Gasse" ist der Bereich zwischen den Routen "Von einer die das Fürchten..." bis "Indianer" von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis am Mitte 2020.
Vorübergehende Sektorsperrung am Ramstel wegen Vogelbrut: Der Bereich zwischen den Routen "Depro Kid" und "Lasse reinbong" ist von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Mitte Juni 2020.
Vorübergehende Sektorsperrung im Gerstel: Im Gerstel gilt ab Januar bis Juni das amtliche Kletterverbot in den Sektoren der Grossen Südwand. Obwohl seit Jahren keine Brutaktivität dort stattfindet. In allen anderen Sektoren vom Spitzenflühli bis zum Drachenloch und der Gratüberschreitung ist das Klettern uneingeschränkt möglich.
- Geschrieben von: IG Klettern
Unterlagen:
- 2019 Protokoll der Jahresversammlung
- 2019 Jahresbericht
- 2019 Jahresrechnung
- 2020 Budget
- 2020 Wahlen Vorstand
- 2020 Traktandenliste
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Alpinismus ist auf der Liste der "immateriallen Kulturerbe"
Die Meldung, dass in die Unesco Liste neu auch der Alpinismus aufgenommen wurde hat uns überrascht! Geniesst nun das Klettern im Basler Jura auch den Schutz der Uno? Vielleicht, denn Gewiss ist, dass viele gute Alpinisten den Jura schon immer als Trainingsgebiet für ihre späteren alpinen Unternehmungen nutzten. Ihre Fertigkeiten im Klettern konnte hier unter etwas weniger gefahrvollen Bedingungen geübt und ausgefeilt werden. In etwas neuerer Zeit trat dann, als logische Weiterentwicklung, das Sportklettern an die Stelle der hakentechnischen Wandbezwingungen. Insofern wäre es legitim, das heutige Klettern im Basler Jura ebenfalls als Bestandteil des Alpinismus zu bezeichnen und das Schutzsiegel der Unesco zu beanspruchen!
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Nachdem das Solothurner Verwaltungsgericht alle Beschwerden gegen dieses Verbot abgewiesen hat mit der Begründung, die Einsprecher seien nicht dazu legitimiert, hat die IG Klettern Basler Jura mögliche weitere Schritte geprüft und abgewogen. Dazu gehörte auch einen Weiterzug des Verdikts an das Bundesgericht. Dieser Schritt wurde nun eingeleitet. Warum:
- Bereits mehrfach gelangten Kletterer an ein Gericht und es wurde ihnen die Legitimation zur Beschwerde zugesprochen.
- Ein Akzeptieren dieses Verwaltungsgerichtsurteils ermöglicht zukünftig, Kletterer aus jedem Gebiet auszusperren ohne dass je die Chance besteht dagegen rekkurieren zu können. Die Legitimationshürden sind dermassen unrealistisch hoch angelegt worden. Für kleinere, weniger bekannte oder nur für Spitzenkletterer zugängliche Gebiete eine ganz schlechte Perspektive, obwohl gerade dort die Auswirkungen der Kletterei meistens am allerkleinsten ist.
- In Zukunft könnte die Legitimationsverweigerung von Solothurn von anderen Kantonen zum Vorbild genommen werden, die Kletterer oder lokale Interessenvereine, erst gar nicht vor Gericht zuzulassen.
- Die IG klettern, seit über 20 Jahren im "Geschäft" mit Behörden und Verbänden, ist vermutlich neben dem SAC der einzige Verein der sowohl finanziell, personell und Erfahrungstechnisch in der Lage ist eine Beschwerde vor Bundesgericht zu ziehen. Die regionale Aktivität und Verankerung kann gegenüber dem SAC-Zentralverband ein Vorteil sein.
Es war ein riesiger Kraftakt die nun laufende Beschwerde vor Bundesgericht zu bringen und ein Erfolg ist nicht garantiert.
Es kommt der Tag, an dem wieder eine Gruppierung oder einzelne Kletterer vor der Entscheidung stehen, sich gegen ein Kletterverbot zu wehren. Dann ist es gut zu wissen, ob und welche juristischen Möglichkeiten bestehen. Sollte die Beschwerde vom Bundesgericht abgelehnt werden wird für die Zukunft klar: Kletterverbote müssen mit anderen Mitteln verhindert werden.
Auch stellt sich die Frage, inwieweit sich dann eine IG Klettern ausser über das Routeneinrichten oder Sanieren von Klettergebieten überhaupt rechtfertigen lässt, wenn sie in hoheitlichen Konsultativverfahren beteiligt wird, aber bei Kritik oder gar Ablehnung von Verfahrensergebnissen nicht die dazu nötigen Schritte einleiten kann. Auch hier kann das Endergebnis eines Bundesgerichtsentscheides, eine direkte Auswirkung auf die Arbeitsweise einer IG Klettern haben.
Gespannt warten wir von der IG Klettern Basler Jura den Entscheid vom Bundesgericht ab und hoffen, dass auf die Beschwerde eingetreten wird und die Beschwerde vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn neu geprüft und auf die inhaltlichen Forderungen eingegangen werden muss.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Das Projekt zum neuen kompletten Kletterführer Basler Jura / Jura bâloise ist bereits weit fortgeschritten. Viele Topos und Regelungen aktualisiert, Fotos geschossen und plaziert sowie Texte übersetzt. Sogar eine Vorankündigung ist im neuesten SAC Monatsheft 11.19. "Die Alpen" erschienen. Für unter den Weihnachtsbaum wird es für den über 400 Seiten dicken Wälzer nicht mehr reichen, aber wenn es weiterhin gut läuft, dürfte er im Frühling 2020 tatsächlich erscheinen. Ein lange ersehnter Meilenstein!
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