- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Im Moment sind im Basler Jura drei Klettersektoren wegen Vogelbruten gesperrt, die Sperrung am Ramstel wurde bereits aufgehoben.
Die Sperrungen werden unter der Rubrik Klettergebiete aktulisiert.
Vorübergehende Sektorsperrung an der Falkenfluh wegen Vogelbrut: Im Sektor "Hohle Gasse" ist der Bereich zwischen den Routen "Von einer die das Fürchten..." bis "Indianer" von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis am Mitte 2020.
Vorübergehende Sektorsperrung am Ramstel wegen Vogelbrut ist aufgehoben : Die markierte Sperrung wegen Vogelbrut am Ramstel wurde frühzeitig aufgehoben, da keine Bruttätigkeit bemerkt werden konnte. Leider wurde aber festgestellt, dass zwei Schilder von der Verankerung abgerissen wurden.
Vorübergehende Sektorsperrung im Gerstel: Im Gerstel gilt ab Januar bis Juni das amtliche Kletterverbot in den Sektoren der Grossen Südwand. Obwohl seit Jahren keine Brutaktivität dort stattfindet. In allen anderen Sektoren vom Spitzenflühli bis zum Drachenloch und der Gratüberschreitung ist das Klettern uneingeschränkt möglich.
Kolkrabenbrut an der Chastelfluh
Am rechten Rand vom Sektor Arena ist ein Kolkrabenpaar am brüten. Zum Schutz dieser lauten und lustigen Gesellen und zum Schutz der Kletterer die möglicherweise auf sie treffen, sollte in diesem Bereich aktuell bis Ende Juni nicht geklettert werden.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Da wegen der Corona Pandemie die hygienischen Anforderungen an diese WC Anlagen durch die Gemeinde nicht gewährleistet werden kann, wurde auf die geplante Aufstellung auf Ostern hin verzichtet. Sobald es die Situation zulässt, werden die beliebten Toilettenhäuschen während der Haupt- Klettersaison aber wieder zur Verfügung gestellt. Besten Dank für euer Verständnis.
- Geschrieben von: IG Klettern
Herrliches Wetter, gute Verhältnisse, geschlossene Kletter- und Boulderhallen. Der Ruf der Kletterfelsen ist unüberhörbar!
Dennoch: Der Bund hat wegen der Coronapandemie die "ausserordentliche Lage" ausgerufen und per Notrecht verbindliche Regelungen erlassen die für alle gelten - auch für uns Kletterer.
- Für den Aufenthalt im Freien sind die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit einzuhalten.
- Es wurden Partner- und Teamsportarten verboten. Darunter fallen z.B. auch Tennis oder Badminton. Ausnahme: Wer den Sport mit der Person betreibt mit der man sowieso zusammen wohnt. (Quelle: BZ Wandern ist erlaubt, Tennis verboten: Was man tun darf – und was nicht)
- Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind verboten
- Auf unnötige Reisen soll verzichtet werden. Unfälle belasten die bereits stark beanspruchten Spitäler zusätzlich. Eine gute Pflege aller Patienten würde damit immer schwieriger .
Wir sind in der privilegierten Situation, dass bisher keine weitergehenden Ausgangsbeschränkungen ausgerufen wurden, wie dies in unseren Nachbarländern geschah.
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Im Interesse des Klettersports, und daher auch im Eigeninteresse muss sich jeder Kletterer und jede Kletterin jederzeit bewusst sein, dass diese behördlichen Regeln auch an den Kletterfelsen gelten. 5 Personen sind schnell erreicht in einem Klettergebiet oder Sektor. Wird diese Anzahl überschritten, riskiere ich eine saftige Busse und provoziere im dümmsten Fall eine Schliessung des Klettergebiets. Gempen handelte bereits proaktiv - Zufahrten und Wege zum Gempenturm wurden gesperrt. Diverse Kantone haben angekündigt, verstärkte Kontrollen im Bereich Freizeit und Erholung zur Durchsetzung der Anordnungen durchzuführen. Letztes Wochenende passierte an der Tannenfluh einen Kletterunfall. Es wurde die gesamte Rettungskette aktiviert von Rega, Sanität, Polizei und lokalen Feuerwehren. Wir hoffen, die verunfallte Person erholt sich bald. Doch der Vorfall zeigt auf, dass unser Appell nicht irgend einer Theorie entspringt! |
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
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Für das Klettern im Freien sind dringend die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit einzuhalten. Klettern ist noch nicht explizit verboten. Aber in dieser Krisensituation soll auf unnötige Reisen verzichtet werden. Unfälle würden die Spitäler zusätzlich belasten, was in dieser Krisensituation wirklich sehr negativ ist. Grundsätzlich sind Partner- oder Teamsportarten verboten. Darunter fallen z.B. auch Tennis oder Badminton. Es ist daher auch davon auszugehen, dass das Sportklettern ebenfalls dazu zählt. Ausnahme: Wer den Sport mit der Person betreibt mit der man sowieso zusammen wohnt. |
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Die Zufahrtstrasse und die Forst- und Wanderwege, die zum Gempenturm führen, sind wegen der Corona Pandemie gesperrt. Für die Gemeinde Gempen dürfte dies die einzige Möglichkeit sein den Ausflüglerstrom auf den Gempen zu stoppen und die BAG Regeln vor Ort durchzusetzen.
- Geschrieben von: IG Klettern
Im Moment sind im Basler Jura zwei Kletterverbote wegen Vogelbruten markiert.
Vorübergehende Sektorsperrung an der Falkenfluh wegen Vogelbrut: Im Sektor "Hohle Gasse" ist der Bereich zwischen den Routen "Von einer die das Fürchten..." bis "Indianer" von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis am Mitte 2020.
Vorübergehende Sektorsperrung am Ramstel wegen Vogelbrut: Der Bereich zwischen den Routen "Depro Kid" und "Lasse reinbong" ist von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Mitte Juni 2020.
Vorübergehende Sektorsperrung im Gerstel: Im Gerstel gilt ab Januar bis Juni das amtliche Kletterverbot in den Sektoren der Grossen Südwand. Obwohl seit Jahren keine Brutaktivität dort stattfindet. In allen anderen Sektoren vom Spitzenflühli bis zum Drachenloch und der Gratüberschreitung ist das Klettern uneingeschränkt möglich.
- Geschrieben von: IG Klettern
Unterlagen:
- 2019 Protokoll der Jahresversammlung
- 2019 Jahresbericht
- 2019 Jahresrechnung
- 2020 Budget
- 2020 Wahlen Vorstand
- 2020 Traktandenliste
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Alpinismus ist auf der Liste der "immateriallen Kulturerbe"
Die Meldung, dass in die Unesco Liste neu auch der Alpinismus aufgenommen wurde hat uns überrascht! Geniesst nun das Klettern im Basler Jura auch den Schutz der Uno? Vielleicht, denn Gewiss ist, dass viele gute Alpinisten den Jura schon immer als Trainingsgebiet für ihre späteren alpinen Unternehmungen nutzten. Ihre Fertigkeiten im Klettern konnte hier unter etwas weniger gefahrvollen Bedingungen geübt und ausgefeilt werden. In etwas neuerer Zeit trat dann, als logische Weiterentwicklung, das Sportklettern an die Stelle der hakentechnischen Wandbezwingungen. Insofern wäre es legitim, das heutige Klettern im Basler Jura ebenfalls als Bestandteil des Alpinismus zu bezeichnen und das Schutzsiegel der Unesco zu beanspruchen!
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Nachdem das Solothurner Verwaltungsgericht alle Beschwerden gegen dieses Verbot abgewiesen hat mit der Begründung, die Einsprecher seien nicht dazu legitimiert, hat die IG Klettern Basler Jura mögliche weitere Schritte geprüft und abgewogen. Dazu gehörte auch einen Weiterzug des Verdikts an das Bundesgericht. Dieser Schritt wurde nun eingeleitet. Warum:
- Bereits mehrfach gelangten Kletterer an ein Gericht und es wurde ihnen die Legitimation zur Beschwerde zugesprochen.
- Ein Akzeptieren dieses Verwaltungsgerichtsurteils ermöglicht zukünftig, Kletterer aus jedem Gebiet auszusperren ohne dass je die Chance besteht dagegen rekkurieren zu können. Die Legitimationshürden sind dermassen unrealistisch hoch angelegt worden. Für kleinere, weniger bekannte oder nur für Spitzenkletterer zugängliche Gebiete eine ganz schlechte Perspektive, obwohl gerade dort die Auswirkungen der Kletterei meistens am allerkleinsten ist.
- In Zukunft könnte die Legitimationsverweigerung von Solothurn von anderen Kantonen zum Vorbild genommen werden, die Kletterer oder lokale Interessenvereine, erst gar nicht vor Gericht zuzulassen.
- Die IG klettern, seit über 20 Jahren im "Geschäft" mit Behörden und Verbänden, ist vermutlich neben dem SAC der einzige Verein der sowohl finanziell, personell und Erfahrungstechnisch in der Lage ist eine Beschwerde vor Bundesgericht zu ziehen. Die regionale Aktivität und Verankerung kann gegenüber dem SAC-Zentralverband ein Vorteil sein.
Es war ein riesiger Kraftakt die nun laufende Beschwerde vor Bundesgericht zu bringen und ein Erfolg ist nicht garantiert.
Es kommt der Tag, an dem wieder eine Gruppierung oder einzelne Kletterer vor der Entscheidung stehen, sich gegen ein Kletterverbot zu wehren. Dann ist es gut zu wissen, ob und welche juristischen Möglichkeiten bestehen. Sollte die Beschwerde vom Bundesgericht abgelehnt werden wird für die Zukunft klar: Kletterverbote müssen mit anderen Mitteln verhindert werden.
Auch stellt sich die Frage, inwieweit sich dann eine IG Klettern ausser über das Routeneinrichten oder Sanieren von Klettergebieten überhaupt rechtfertigen lässt, wenn sie in hoheitlichen Konsultativverfahren beteiligt wird, aber bei Kritik oder gar Ablehnung von Verfahrensergebnissen nicht die dazu nötigen Schritte einleiten kann. Auch hier kann das Endergebnis eines Bundesgerichtsentscheides, eine direkte Auswirkung auf die Arbeitsweise einer IG Klettern haben.
Gespannt warten wir von der IG Klettern Basler Jura den Entscheid vom Bundesgericht ab und hoffen, dass auf die Beschwerde eingetreten wird und die Beschwerde vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn neu geprüft und auf die inhaltlichen Forderungen eingegangen werden muss.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
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Das Projekt zum neuen kompletten Kletterführer Basler Jura / Jura bâloise ist bereits weit fortgeschritten. Viele Topos und Regelungen aktualisiert, Fotos geschossen und plaziert sowie Texte übersetzt. Sogar eine Vorankündigung ist im neuesten SAC Monatsheft 11.19. "Die Alpen" erschienen. Für unter den Weihnachtsbaum wird es für den über 400 Seiten dicken Wälzer nicht mehr reichen, aber wenn es weiterhin gut läuft, dürfte er im Frühling 2020 tatsächlich erscheinen. Ein lange ersehnter Meilenstein!
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- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Die Beschwerden der IG Klettern Basler Jura, der SAC Sektion Angenstein, der durch diue IG Klettern Basler Jura vertretenen Einzeleinsprecher, sowie zwei weitere Einzeleinsprachen wurden vom kantonalen Verwaltungsgericht in Solothurn abgewiesen. Begründung: Keine der einsprechenden Parteien seien zur Einsprache legitimiert. Folglich muss sich das Gericht nicht mit unseren Argumenten auseinandersetzen die gegen das Kletterverbot und die geplanten "Naturschutzmasnahmen" angeführt wurden.
Für uns stellen sich nun folgende zwei Fragen die wir teilweise bis mitte Dezember zu beantworten haben:
1: Akzeptieren wir dieses Verdikt, stellt sich die Frage: Ist es einer Kletter-Person oder Kletter-Organisation überhaupt möglich, im Kanton Solothurn juristisch gegen ein Klettererbot vorzugehen, wenn sie nicht fast ausschliesslich im betroffenen Gebiet klettert, oder die Organisation nicht grossmehrheitlich aus Kletterern und Kletterinnen besteht die im betroffenen Gebiet klettern? Wie soll daher in Zukunft gegen geplante oder beschlossene Kletterverbote vorgegangen werden?
2: Ziehen wir dieses Urteil zur Überprüfung an das Bundesgericht weiter? Hier bestehen wie immer beim Rechtsweg, gewisse Risiken und Chancen mit möglicherweise nationalen Auswirkungen.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Die Gemeinde Hofstetten Flüh sieht für das Gebiet des Hofstetter Chöpfli ein neues Lenkungskonzept für alle Nutzergruppen vor. So der entsprechende Budgetposten dafür gesprochen wird, dürfte also auch das Thema Klettern im Frühjahr 2020 hier wieder in den Fokus geraten. Die IG Klettern Basler Jura, die SAC Sektion Angenstein und die SAC Ortsgruppe Prättigau (sie spendiert nächstes Jahr zu ihrem 100 Jahr Bestehen eine neue Sitzgelegenheit bei der Feuerstelle) sind mit der Gemeinde in Kontakt.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Eine Gruppe Freiwilliger traf sich am Samstag 09.November 2019 bei kühlem, grauem Wetter zum Wegbauen am Gempen. Die Internationale Gruppe mit Unterstützung vom DAV Lörrach und der fachgerechten Anleitung vom ehemaligen Vorstand Christian Degen hat den Wegabschnitt zum Sektor TGV ausgebessert. So entstand an besagtem Samstag die "Lörrachertreppe" und die "Baselländer Teamwork AlCapone" Einstiegsplattform, Schleichwege zum Sektor Gempenpfeiler wurden versperrt um die Bewegungen auf einen Pfad zu lenken. Nebenbei wurden noch zwei Eimer mit Glasscherben und historischen Funden gefüllt und entsorgt. Vielen Dank von Simon im Namen der IG Kletten Basler Jura an die Mithelfer!
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Vielleicht hat es der eine oder andere bereits bemerkt: Bei den Klettergebieten Pelzli, Falkenflue und Bärenfels stehen neue Infotafeln die über die geltenden Regelungen zu Kletter- resp- Sperrsektoren, Feuerstellen, Zugangswege, Parkplätze etc. informieren. Diese Tafeln wurden auf Wunsch der Gemeinde Duggingen angefertigt und dienen so auch als "Model" für allfällig weitere Infotafeln so diese nötig sind.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Endlich ist es soweit: Auch die Klettergebiete des Jura Südfuss (vom Säli Olten über Balstahl, Balmflue zum Rüttelhorn) werden per sofort mit einer IG Klettern betreut. Diese IG Klettern ist wie unsere IG Kletten Basler Jura als Verein tätig und vertritt die Interesen von momentan ca. 10 SAC Sektionen wenn es um die Kletterfelsen geht. Informationen zur IG Klettern erhält man unter der web-Adresse: IG-Klettern-jurasuedfuss.ch und via
Wir wünschen dem motivierten Team viel Erfolg und Durchhaltewillen!
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Nun stehen sie bereits ein Jahr, die grünen WC Häuschen an der Falken und beim Pelzli. Rege gebraucht aber in einwandreiem Zustand konnten sie über den Winter 18/19 eingelagert und diesen Frühling wieder aufgestellt werden. Bereit für den "Notfall"! Die Bürgergemeinde und die IG Klettern danken allen Benützern dieser "Dienstleistung" und dass diese immer in tip topem Zustand hinterlassen wurde. Es dankt dafür auch der Bauer, der diese Häuschen im Auftrag unterhält.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Es dauert... Bisher immer auf den Termin, lassen sich nun die Gerichte Zeit. Leider ist unser Gesuch um "aufschiebende Wirkung" abgelehnt worden: "Man kann ja nach einem allfälligen Aufheben des Kletterverbotes sofort wieder dort Klettern". Was aber eventuell gefällte Bäume und schwitzende Moospolster dazu sagen wurde nirgends dargestellt...
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Der Gemeinderat von Hofstetten-Flüh hat in einer Gemeinderatssitzung mitte Juni ein Schutzzielkonzept mit Massnahmen und Entwicklungsziele besprochen. Da weder SAC noch die IG Klettern dazu Informationen erhalten haben gehen wir davon aus, dass darin keine Massnahmen gegen die Kletterei angedacht wurden.
Um ganz sicher zu sein dass dem so ist, hat die IG Klettern dennoch eine Anfrage an den zuständigen Kreisforst gestellt. Wir sind gespannt!
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Fangen wir im Kanton Baselland an: Hier hat Frau Helen Rutishauser neu den Platz von Herrn Imbeck nach dessen Pensionierung eingenommen. Seither weht ein euer Wind in der Abeilung Natur und Landschaft.
Im Kanton Solothurn haben wir es neu mit Herrn Peter Tanner als Kreisförster vom Dorneck/Thierstein zu tun. Er ersetzt den in Pension gegangenen Herrn Roth. Richtig, Herr Tanner arbeitete vor einigen Jahren eine Zeitlang bereits im Kanton Baselland auf der Abteilung Natur und Landschaft. Die Welt ist oft klein, man kennt sich! Und auch der Kantonsförster, Herr Fröhlicher wurde pensioniert und durch Herrn Manser ersetzt.
Für den juristischen Fall Borowan kümmern sich auch ein neuer Gerichtsschreiber und ein neuer Kantonsjurist. Ob das einen Vorteil ist für unsere Sache? Es wird sich weisen.
Na ja, immerhin ist beim Präsidenten der IG Klettern Basler Jura nach 20 Jahren noch immer keinen Wechsel in sicht. Er kann ja nicht pensioniert werden... Ob das auch von Vorteil ist?
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Die Gemeinde Liesberg überarbeitete ihren Zonenplan Landschaft das die Klettergebiete Rappenfels, Chestel und das Wuhrbärgli betrifft. Die planende Behörde will nun, dass bei neuen Routen am Chestel die Gemeinde informiert wird, damit Sie über das Geschehen am Fels im Bilde ist. Auch müssen die Routen einen Abstand von 2 Meter zur Vegetation haben. Wie das gemessen wird war niemnandem klar. Dem Planungsbüro war auch nicht bewusst, dass zum Schutz von Roteliste Arten, eine saisonale Sperrung bei Pflanzen keinen Sinn ergibt - Flora oder Fauna haben nicht dieselben Ansprüche.
- Geschrieben von: Ig Klettern
Endlich können Anfänger, Profis, Gruppen und Kurse die Routen an der Ostgruppe noch mehr polieren. Denn nun glänzen neben den Griffen und Tritten auch neue Klebehaken und Umlenkungen, die das Klettern wieder zu einem neuen Erlebnis machen.
Die Zeit der Bodenstürze und das Gerangels um die eigene Umlenkung sollten nun der Vergangenheit angehören. Acht top ausgerüstete leichte Routen in einem Sektor, ist doch ein Argument, die Ostgruppe wieder einmal zu beehren!
Viel Spass.
Gempen Ostgruppe zum Ausdrucken