Nachdem das Solothurner Verwaltungsgericht alle Beschwerden gegen dieses Verbot abgewiesen hat mit der Begründung, die Einsprecher seien nicht dazu legitimiert, hat die IG Klettern Basler Jura mögliche weitere Schritte geprüft und abgewogen. Dazu gehörte auch einen Weiterzug des Verdikts an das Bundesgericht. Dieser Schritt wurde nun eingeleitet. Warum:

  • Bereits mehrfach gelangten Kletterer an ein Gericht und es wurde ihnen die Legitimation zur Beschwerde zugesprochen.
  • Ein Akzeptieren dieses Verwaltungsgerichtsurteils ermöglicht zukünftig, Kletterer aus jedem Gebiet auszusperren ohne dass je die Chance besteht dagegen rekkurieren zu können. Die Legitimationshürden sind dermassen unrealistisch hoch angelegt worden. Für kleinere, weniger bekannte oder nur für Spitzenkletterer zugängliche Gebiete eine ganz schlechte Perspektive, obwohl gerade dort die Auswirkungen der Kletterei meistens am allerkleinsten ist.
  • In Zukunft könnte die Legitimationsverweigerung von Solothurn von anderen Kantonen zum Vorbild genommen werden, die Kletterer oder lokale Interessenvereine, erst gar nicht vor Gericht zuzulassen.
  • Die IG klettern, seit über 20 Jahren im "Geschäft" mit Behörden und Verbänden, ist vermutlich neben dem SAC der einzige Verein der sowohl finanziell, personell und Erfahrungstechnisch in der Lage ist eine Beschwerde vor Bundesgericht zu ziehen. Die regionale Aktivität und Verankerung kann gegenüber dem SAC-Zentralverband ein Vorteil sein.

Es war ein riesiger Kraftakt die nun laufende Beschwerde vor Bundesgericht zu bringen und ein Erfolg ist nicht garantiert.
Es kommt der Tag, an dem wieder eine Gruppierung oder einzelne Kletterer vor der Entscheidung stehen, sich gegen ein Kletterverbot zu wehren. Dann ist es gut zu wissen, ob und welche juristischen Möglichkeiten bestehen. Sollte die Beschwerde vom Bundesgericht abgelehnt werden wird für die Zukunft klar: Kletterverbote müssen mit anderen Mitteln verhindert werden.

Auch stellt sich die Frage, inwieweit sich dann eine IG Klettern ausser über das Routeneinrichten oder Sanieren von Klettergebieten überhaupt rechtfertigen lässt, wenn sie in hoheitlichen Konsultativverfahren beteiligt wird, aber bei Kritik oder gar Ablehnung von Verfahrensergebnissen nicht die dazu nötigen Schritte einleiten kann. Auch hier kann das Endergebnis eines Bundesgerichtsentscheides, eine direkte Auswirkung auf die Arbeitsweise einer IG Klettern haben.

Gespannt warten wir von der IG Klettern Basler Jura den Entscheid vom Bundesgericht ab und hoffen, dass auf die Beschwerde eingetreten wird und die Beschwerde vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn neu geprüft und auf die inhaltlichen Forderungen eingegangen werden muss.