- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Fangen wir im Kanton Baselland an: Hier hat Frau Helen Rutishauser neu den Platz von Herrn Imbeck nach dessen Pensionierung eingenommen. Seither weht ein euer Wind in der Abeilung Natur und Landschaft.
Im Kanton Solothurn haben wir es neu mit Herrn Peter Tanner als Kreisförster vom Dorneck/Thierstein zu tun. Er ersetzt den in Pension gegangenen Herrn Roth. Richtig, Herr Tanner arbeitete vor einigen Jahren eine Zeitlang bereits im Kanton Baselland auf der Abteilung Natur und Landschaft. Die Welt ist oft klein, man kennt sich! Und auch der Kantonsförster, Herr Fröhlicher wurde pensioniert und durch Herrn Manser ersetzt.
Für den juristischen Fall Borowan kümmern sich auch ein neuer Gerichtsschreiber und ein neuer Kantonsjurist. Ob das einen Vorteil ist für unsere Sache? Es wird sich weisen.
Na ja, immerhin ist beim Präsidenten der IG Klettern Basler Jura nach 20 Jahren noch immer keinen Wechsel in sicht. Er kann ja nicht pensioniert werden... Ob das auch von Vorteil ist?
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Die Gemeinde Liesberg überarbeitete ihren Zonenplan Landschaft das die Klettergebiete Rappenfels, Chestel und das Wuhrbärgli betrifft. Die planende Behörde will nun, dass bei neuen Routen am Chestel die Gemeinde informiert wird, damit Sie über das Geschehen am Fels im Bilde ist. Auch müssen die Routen einen Abstand von 2 Meter zur Vegetation haben. Wie das gemessen wird war niemnandem klar. Dem Planungsbüro war auch nicht bewusst, dass zum Schutz von Roteliste Arten, eine saisonale Sperrung bei Pflanzen keinen Sinn ergibt - Flora oder Fauna haben nicht dieselben Ansprüche.
- Geschrieben von: Ig Klettern
Endlich können Anfänger, Profis, Gruppen und Kurse die Routen an der Ostgruppe noch mehr polieren. Denn nun glänzen neben den Griffen und Tritten auch neue Klebehaken und Umlenkungen, die das Klettern wieder zu einem neuen Erlebnis machen.
Die Zeit der Bodenstürze und das Gerangels um die eigene Umlenkung sollten nun der Vergangenheit angehören. Acht top ausgerüstete leichte Routen in einem Sektor, ist doch ein Argument, die Ostgruppe wieder einmal zu beehren!
Viel Spass.
Gempen Ostgruppe zum Ausdrucken
- Geschrieben von: IG Klettern
Im Moment sind im Basler Jura zwei Kletterverbote wegen Vogelbruten markiert.
Vorübergehende Sektorsperrung an der Falkenfluh wegen Vogelbrut: Im Sektor "Hohle Gasse" ist der Bereich zwischen den Routen "Von einer die das Fürchten..." bis "Indianer" von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis am 15. Juni 2018
Vorübergehende Sektorsperrung am Ramstel wegen Vogelbrut: Der Bereich zwischen den Routen "Depro Kid" und "Lasse reinbong" ist von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis am 15. Juni 2018
Vorübergehende Sektorsperrung im Gerstel: Im Gerstel gilt ab Januar bis Juni das amtliche Kletterverbot in den Sektoren der Grossen Südwand. Obwohl seit Jahren keine Brutaktivität dort stattfindet. In allen anderen Sektoren vom Spitzenflühli bis zum Drachenloch und der Gratüberschreitung ist das Klettern uneingeschränkt möglich.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Damit ihr euch diesen Abend für die IG Klettern resevieren könnt, hier bereits die Vorankündigung unserer jährlichen Versammlung. Wie bereits seit einigen Jahren wieder im Hotel Alpha in Birsfelen. Genauere Infos und Unterlagen dazu folgen.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Im Moment sind im Basler Jura zwei Kletterverbote wegen Vogelbruten markiert.
Vorübergehende Sektorsperrung an der Falkenfluh wegen Vogelbrut: Im Sektor "Hohle Gasse" ist der Bereich zwischen den Routen "Von einer die das Fürchten..." bis "Indianer" von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis am 15. Juni 2018
Vorübergehende Sektorsperrung am Ramstel wegen Vogelbrut: Der Bereich zwischen den Routen "Depro Kid" und "Lasse reinbong" ist von der Vogelwarte Sempach als gesperrt markiert. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis am 15. Juni 2018
Vorübergehende Sektorsperrung im Gerstel: Im Gerstel gilt ab Januar bis Juni das amtliche Kletterverbot in den Sektoren der Grossen Südwand. Obwohl seit Jahren keine Brutaktivität dort stattfindet. In allen anderen Sektoren vom Spitzenflühli bis zum Drachenloch und der Gratüberschreitung ist das Klettern uneingeschränkt möglich.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Da es bereits seit langem nicht mehr geregnet hat besteht in der Region eine akute Waldbrandgefahr. Bereits sind in Waldenburg (nicht in einem Klettergebiet) und am Gempen (unter den Felsen beim Aussichtsturm...) Waldstücke in Flammen geraten.
Die IG Klettern appelliert daher an alle Kletterer, im Moment auf Grillfeuer an nicht offiziellen Feuerstellen zu verzichten und besondere Vorsicht im Umgang mit Raucherwaren walten zu lassen.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Nachtrag 18.März2019: Der Umgestürzte Baum wurde freundlicherweise umgehend durch die Bürgergemeinde Duggingen entfernt.
Im Hauptsektor "Steinbrunnenwand", im Bereich der einfachen Routen rechts von "Alpha", liegt ein umgestürzter grosser Baum. Die Gemeinde (Baumbesitzer) ist besorgt diesen so bald wie möglich zu entfernen. Bitte daher keine gut gemeinten, aber eigenmächtigen "Sägeaktionen" vornehmen. Sollte die Gemeinde Hilfe der Kletterer benötigen, wird sie sich bei uns melden.
Besten Dank für das Verständnis und Ertragen dieser kurzzeitigen Behinderung.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Bereits Anfang Januar hat das Verwaltungsgericht Solothurn beschlossen, uns zur erweiterten Beschwerdebegründung die Beschwerdefrist bis zum 24. Januar 2019 zu verlängern. Das ist nicht gerade superlang, aber wir sind ja Sportler!
Dem Antrag um aufschiebende Wirkung der Beschwerde, wird nach Prüfung der Ergänzungen entschieden. Nun heisst es also nach der kurzen Verschnaufpause über die Feier- und Neujahrstage sogleich wieder ran!
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Das Verwaltungsgericht Solothurn hat entschieden, dass auf die Beschwerde gegen das Kletterverbot am Borowan eingetreten wird, wenn ein Vorschuss von Fr. 2'000.-- geleistet wird. Zur Beschwerde zugelassen wurden: die IG Klettern, zwei Private und die SAC Sektion Angenstein. Zusätzlich haben 6 Personen der IG die Vollmacht zur Beschwerdeführung erteilt.
Es haben noch 8 weitere Personen der IG Klettern die Vollmacht erteilt. Da diese 8 Personen im vorhergehenden Einspracheverfahren nicht mitgemacht haben, sind sie daher zur weiteren Beschwerde nicht zugelassen. Dies liegt in einer Verfahrenbesonderheit im Kt. Solothurn, die solches vorsieht in einem Ablauf wie dem jetztigen. Und 2 Vollmachten trafen zu spät beim Gericht ein.
Wie geht es weiter? "die IG zahlt - das Gericht mahlt".
Sobald es Neues zu berichten gibt, hier wird es zu lesen sein!
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Nachdem per Regierungsratsbeschluss der IG Klettern, den SAC Sektionen und auch dem einzelnen Kletterer jegliches Recht zur Einsprache abgelehnt, und das Kletterverbot somit faktisch in Kraft gesetzt hat, wird gegen diesen Beschluss Beschwerde erhoben beim Verwaltungsgericht. Eine SAC Sektion, die IG Klettern und 2 Privateinsprachen haben sich dazu in Solothurn beschwert. Zusätzlich hat die IG Klettern dabei die Vollmacht, um 5 Einzeleinsprecher/innen im Verfahren zu vertreten.
Und dies sei an dieser Stelle ebenfalls dankend erwähnt, hat sich der SAC Zentralverband juristisch zusätzlich schlau gemacht und unsere Einsprache tatkräftig unterstützt.
Nun sind wir gespannt wie das Verwaltungsgericht entscheidet:
- Ob es die Einsprachelegitimation anders beurteilt als die bisher involvierten Behörden
- Ob es eine Fristerstreckung zur weiteren Beschwerdebegründung gewährt
- Ob es der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt
- Ob es die Einsprache an die Vorinstanz zurückweist
Die IG Klettern bleibt am Ball!
- Geschrieben von: IG Klettern
Kletterverbot Borowan: Formular für Privateinsprecher
Wie bereits mitgeteilt, haben Privateinsprecher gegen das Kletterverbot am Borowan drei Möglichkeiten weiter zu verfahren - vergleiche vorangehender Beitrag. Für Privateinsprecher, die sich entschliessen, ihr Anliegen nicht mehr selber vor Gericht zu vertreten, gibt es nun die Möglichkeit, die IG Klettern Basler Jura zu bevollmächtigen dies zu tun.
Dazu sind nun zwei Vorlagen online abrufbar.
- Normale Vorlage: Eine Vorlage ist eine normale Vollmacht, die einfach die bereits in deiner Privateinsprache formulierten Anliegen, plus natürlich die neue Frage der Einsprachelegitimation beinhaltet.
- Erweiterte Vorlage: Eine zweite Vorlage beinhaltet eine "erweiterte Vollmacht". Darin wird die IG Klettern legitimiert, in deinem Namen auch alle weiteren, von ihr vor Gericht per Beschwerde eingeklagten Anliegen vorzubringen. Aus zeitlichen Gründen ist diese Beschwerde noch nicht abgeschlossen formuliert und daher auch noch nicht verfügbar. Die IG zählt in diesem Fall auf dein Vertrauen, dass sie in dieser Sache schon richtig vorgeht.
Entscheidest Du dich für eine der beiden Vorlagen, ist diese an den gelb markierten Stellen von dir noch auszufüllen und allerspätestens, eingeschrieben, am Samstag auf der Post aufzugeben. Durch die Beschwerde anfallenden Gerichtskosten werden durch den IG Klettern Spezialfonds getragen.
Weitere Infos zum laufenden Verfahren ==> Ständig aktuell, hier auf unserer website!
Zum Downloaden hier klicken:
==> - Textdokument - WORD / Vorlage - normale Vollmacht
==> - Textdokument - WORD / Vorlage - erweiterte Vollmacht
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Kletterverbot Borowan: Einsprache wird weitergezogen!
Nach eingehender Prüfung der Argumentation der Kantonsverwaltung, resp der Kantonsregierung, hat die IG Klettern beschlossen eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht Solothurn zu verfassen.
Da die Eisprachefrist sehr kurz ist, beantragen wir daher eine Fristverlängerung zum Verfassen einer "angemessenen" Beschwerdeschrift.
Für die vielen die Privat Einsprache getätigt haben (Die IG Klettern möchte sich dafür noch einmal in aller Form Bedanken!) bieten sich nun drei Varianten zum weiteren Vorgehen an:
- Man lässt alles weitere sein und belässt es bei der Antwort des Regierungsrates.
- Man verfasst eine Beschwerde in der gegebene Frist, ersucht um Fristverlängerung und stellt erneut die Anträge, z.B. gegen das Kletterverbot im Kantonalen Nutzungsplan"Fulnau" und dem dazugehörenden Zonen- und Gestaltungsplan Fulnau mit Sonderbauvorschriften.
- Man delegiert den weiteren Rechtsweg mittels einer Vollmacht an die IG Klettern, die im weiteren Verfahren die Anliegen der Privateinsprachen vor dem Gericht vertritt. Dazu wird demnächst, hier auf der homepage ein Formular zum download aufgeschaltet. Aus dem weiteren Verfahren möglicherweise resultierende Kosten werden soweit möglich von der IG Klettern übernommen.
Der Vorstand bittet daher alle die privat eingesprochen haben, im Interesse der Sache und zur Unterstützung der IG Klettern, wenn immer möglich die IG zu bevollmächtigen, um in ihrem Namen das Verfahren weiter zu führen und damit auch die Legitimation der IG Klettern zu stärken.
- Geschrieben von: IG Klettern
Es geht weiter in der Causa Borowan. Zuerst einmal ganz herzlichen Dank an alle 32 (!) EinsprecherInnen gegen das geplante Kletterverbot am Borowan!
Der Kanton Solothurn hat nun also entschieden, ALLEN Einsprechenden, inkl. SAC-Sektionen und der IG Klettern, das Recht zur Einsprache abzuerkennen! Und somit das Thema Borowan vom Tisch zu fegen. Dass dies nicht der Weg sein kann, dürften allen einleuchten, denn aus den Begründungen dazu, geht klar hervor, dass sich der Kanton Solothurn nicht mit der Charakteristik der Sportkletterei in der Region auskennt.
Zudem, in der Urteilsbegründung in einem vergleichbaren Fall im Kanton Baselland, in der die Einsprachelegitimation der Kletterer unter der Würdigung der speziellen Form der lokalen Kletterei klar gegeben wurde. Faktisch bedeutet die gefahrene Begründungsschiene, dass je weniger ein Gebiet beklettert wird, ein Kletterverbot legitimiert werden kann. Resp. umgekehrt, je intensiver ein Gebiet beklettert wird, die Chancen auf Einsprachelegitimation steigen.
Ebenso wird die Funktion der IG Klettern im Entscheid falsch interpretiert, wir können dies wohl kaum so stehen lassen!
Die IG Klettern wird sich so schnell wie möglich treffen und mit den Sektionenn des SAC, sowie dem SAC-Zentralverband das weitere Vorgehen beraten.
- Geschrieben von: IG Klettern
Zusammen mit der Gemeinde Duggingen und dem Kanton Baselland hat sich die IG Klettern dafür eingesetzt, dass bei den beiden Kletter- und Naherholungsgebieten Pelzli und Falkenfluh, eine Toilettenlösung gefunden werden konnte. Die beiden Toilettenhäuschen werden in einem dreijährigen Testbetrieb auf ihre Nützlichkeit und Funktion getestet.
Die Häuschen werden jeweils während der Hauptsaison vom Frühling bis in den Herbst hinein da stehen, bis sie im Winter abtransportiert und eingelagert werden.
Wir hoffen nun, dass die beiden Kabäuschen auf Gegenliebe bei den 'dringlichen Nutzern' treffen und nicht blinder und gedankenloser Zerstörungswut zum Opfer fallen.
- Geschrieben von: IG Klettern
Nachdem alle EinsprecherInnen (es seien deutlich über 20!) gegen das geplante Kletterverbot am Borowan vom Kanton Solothurn, die Bestätigung ihrer Einsprache erhalten haben, nimmt das Verfahren seinen weiteren Lauf. Das Amt für Raumplanung muss nun die Einsprachen prüfen und wird allenfalls die Zonenvorschriften und Nutzungspläne anpassen. Diese werden dann als Regierungsratsbeschluss dem Regierungsrat zum Beschluss vorgelegt und nach Beschlussnahme öffentlich aufgelegt. Zur Zeit ist noch unklar, wann dies geschehen wird, alle Einsprecher sollten aber darüber von Solothurn informiert werden.
Sollte beim aufgelegten Regierungsratsbeschluss herauskommen, dass auf unsere Anliegen nicht oder ungenügend eingegangen wurde, ist innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht dagegen Einsprache einzulegen. Diese Einsprache ist kostenpflichtig.
Das Gericht hat dann die Möglichkeit einen Kompromissvorschlag den Parteien vorzuschlagen. Wird keine vorgerichtliche Einigung erzielt, wird dann juristisch weitergegangen und der Entscheid kann dann, je nach Ausgangslage und Urteilsbegründung, wiederum angefochten und weitergezogen werden.
Die IG Klettern klärt nun das Vorgehen ab, wie wir die Kostenfrage für alle Beteiligten lösen. Ebenfalls dürfte die Einsprachefrist von 10 Tagen relativ kurz sein um detailliert gegenüber dem Verwaltungsgericht erneut Stellung zu nehmen. In der Regel kann aber innerhalb dieser 10 Tagen eine Fristverlängerung beantragt werden. Die IG Klettern als Freiwilligenorganisation würde dieses Mittel für alle Einsprecher sicher ergreifen.
- Geschrieben von: IG-Klettern
Sperrungen wegen Falkenbruten aufgehoben
Alle Sektorsperrungen wegen Falkenbruten sind per sofort wieder aufgehoben. Am Ramstel (Ramstelfluh), an der Schauenburg und an der Falkenfluh darf wieder in allen Sektoren geklettert werden.
Alle Falkenpaare haben erfolgreich gebrütet und mindesten einen Jungvogel grossgezogen. Vielen Dank an alle Kletterer die wegen der Sperrungen ihr Kletterprogramm spontan umgestellt haben und an die Mitarbeiter der Vogelwarte, die uns immer auf dem Laufenden hielten über den Stand der "Brutgeschäfte".
Im Gerstel bleiben die Sektoren "Grosse- und Stille Wand" auch ohne aktive Brut weiterhin noch bis Ende Juni gesperrt. Die IG setzt sich dafür ein, dass dieser, seit über 10 Jahre andauernde, sinnlose Zustand ändert und nur gesperrt wird, wenn sich auch eine Vogelbrut etabliert hat.
Eine unfallfreie Klettersaison 2018 wünscht die IG Klettern Basler Jura
© meinbezirk.at
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Unser Aufruf zur Einsprache gegen das geplante Kletterverbot am Borowan hat gewirkt. Die SAC Sektionen Angenstein und Basel haben, unterstützt durch den SAC-Zentralverband, je eine Einsprache nach Solothurn gesandt. Zusätzlich haben mindestens 10 Kletterer und Kletterinnen Privateinsprachen eingereicht. Ein tolles Resultat das uns bestärkt, weiterhin mit aller Kraft gegen ungerechtfertigte Kletterverbote anzukämpfen.
Herzlichen Dank allen Unterstützern und Unterstützerinnen!
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Wie sicher bereits einige bemerkt haben, sind am Gempen zwei neue Leitern montiert worden (im Abstieg anstelle der grossen Eisenbügel und hinauf auf die "Sonnenterrasse"). Dies hat verschiedentlich kontroverse Reaktionen und Anfragen zur Haltung der IG Klettern Basler Jura dazu ausgelöst. Wir meinen:
- Die Leitern wurden durch eine private Initiative montiert, die IG kann das nicht verbieten.
- Die Leitern sind prinzipiell keine schlechte Idee, da diese sicherer zu begehen sind, und der Zustieg zur Terrasse, nun über glatten Fels anstelle von freiliegendem Wurzelwerk führt wodurch die Bäume und Pflanzen geschont werden.
- Die Aluminiumleitern sind jedoch sehr auffällig, da hätte es sicher diskretere Lösungen gegeben. Die IG wird mit den Errichtern Kontakt aufnehmen und diese bitten, die Leiterholme zumindest farblich der Umgebung anzupassen.
- Geschrieben von: Simon Birkenstock
Die IG Klettern wehrt sich mit einer Einsprache gegen den kantonalen Nutzungsplan "Fulnau", worin ein totales Kletterverbot an den Felsen des Borowan aufgeführt ist ("Fluebible" Seite 182 oder im Uraltführer "Jura plaisir" 2001, Seite 116). Alle offiziellen Unterlagen und Infos dazu können unter www.arp.so.ch heruntergeladen werden.
Eine Einsprache erhält mehr Gewicht, je mehr Personen eine Einsprache machen und dadurch "beweisen", dass ein Kletterverbot nicht in ihrem Interesse ist. Die IG Klettern bittet daher möglichst alle, die bereits einmal im Gebiet Borowan geklettert sind oder dies demnächst vorsehen sich mit einer Einsprache zu beteiligen, und auch Kollegen oder Kolleginnen die dieses Gebiet kennen auf die Möglichkeit einer Einsprache aufmerksam zu machen.
Also:
- Das Dokument "Einsprache" von unserer homepage herunterladen (und evtl. an weitere Kletterer weiterleiten).
- Eine Einsprache gegen dieses Kletterverbot ist zum jetzigen Zeitpunkt kostenlos (Ausnahme: die Portokosten für einen eingeschriebene Brief).
- Die Einsprache sollte bis zum 12. Juni in Solothurn eintreffen!
- Das PDF Dokument kann ausgefüllt und unterzeichent werden.
- Falls Bedarf für eine Eigene Formulierung besteht, wird auf Anfrage auch gerne eine Vorlage zugesendet. Zwingend müssen aber die Punkte Legitimation, Einsprachepunkt, Antrag und Begründung enthalten sein.
Die IG Klettern und der SAC Zentralverband hoffen, dass sich möglichst viele an dieser Einsprache beteiligen, denn wenn der jetzt vorliegende "amtliche Begründungskatalog" für ein Kletterverbot am Borowan ausreicht, dann ist davon auszugehen, dass weitere Kletterverbote im Solothurner Teil des Basler Jura anstehen (Tüfleten, Ingelstein, Gempen, Tannenfluh, Balmchpf, Hofstetter-Chöpfli...).
Ein grosses Dankeschön an alle, die mit ihrer Einsprache versuchen diese unselige Entwicklung zu stoppen.
- PDF Vorlage Einsprache Kletterverbot Borowan
Zum Downloaden hier klicken
==> - Textdokument - WORD / Vorlage Einsprache Kletterverbot Borowan