Herrliches Wetter, gute Verhältnisse, geschlossene Kletter- und Boulderhallen. Der Ruf der Kletterfelsen ist unüberhörbar!
Dennoch: Der Bund hat wegen der Coronapandemie die "ausserordentliche Lage" ausgerufen und per Notrecht verbindliche Regelungen erlassen die für alle gelten - auch für uns Kletterer.
- Für den Aufenthalt im Freien sind die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit einzuhalten.
- Es wurden Partner- und Teamsportarten verboten. Darunter fallen z.B. auch Tennis oder Badminton. Ausnahme: Wer den Sport mit der Person betreibt mit der man sowieso zusammen wohnt. (Quelle: BZ Wandern ist erlaubt, Tennis verboten: Was man tun darf – und was nicht)
- Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind verboten
- Auf unnötige Reisen soll verzichtet werden. Unfälle belasten die bereits stark beanspruchten Spitäler zusätzlich. Eine gute Pflege aller Patienten würde damit immer schwieriger .
Wir sind in der privilegierten Situation, dass bisher keine weitergehenden Ausgangsbeschränkungen ausgerufen wurden, wie dies in unseren Nachbarländern geschah.
Im Interesse des Klettersports, und daher auch im Eigeninteresse muss sich jeder Kletterer und jede Kletterin jederzeit bewusst sein, dass diese behördlichen Regeln auch an den Kletterfelsen gelten. 5 Personen sind schnell erreicht in einem Klettergebiet oder Sektor. Wird diese Anzahl überschritten, riskiere ich eine saftige Busse und provoziere im dümmsten Fall eine Schliessung des Klettergebiets. Gempen handelte bereits proaktiv - Zufahrten und Wege zum Gempenturm wurden gesperrt. Diverse Kantone haben angekündigt, verstärkte Kontrollen im Bereich Freizeit und Erholung zur Durchsetzung der Anordnungen durchzuführen. Letztes Wochenende passierte an der Tannenfluh einen Kletterunfall. Es wurde die gesamte Rettungskette aktiviert von Rega, Sanität, Polizei und lokalen Feuerwehren. Wir hoffen, die verunfallte Person erholt sich bald. Doch der Vorfall zeigt auf, dass unser Appell nicht irgend einer Theorie entspringt! |