Die Anstrengungen von Kletterern, SAC Sektionen und der IG Klettern Basler Jura um den Erhalt des Klettergebiets Borowan sind allesamt gescheitert. Nun hat auch das Bundesgericht entschieden, dass weder die privaten Kläger noch der Verein IG Klettern Basler Jura zur Einsprache gegen den Regierungsratsbeschluss legitimiert sind. Das Kletterverbot kann also nicht angefochten werden. Zumindest nicht von der IG, dem SAC und den Kletterern.

Die Begründungen in kurzer Form:

  • Wir werden durch dieses Kletterverbot in unserer Tätigkeit nicht wirklich eingeschränkt
  • Wir haben genug Alternativen zur Verfügung
  • Wir wohnen nicht nahe genug
  • Wir klettern dort zu wenig
  • Sind die einzelnen Mitglieder der IG nicht berechtigt, ist auch der Verein nicht zur Beschwerde zugelassen

Was dieses Urteil nun für Auswirkungen hat auf unsere weiter Arbeit wird sich erst noch weisen. Sicher ist auf jeden Fall, juristisch gegen Kletterverbote anzugehen dürfte praktisch unmöglich werden. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausübung unseres liebsten Hobbys oder gar unsere Lebensphilosophie, steht auf enorm dünnem Eis. Die IG Klettern Basler Jura und der SAC analysieren nun die Ausgangslage zusammen um das weitere Vorgehen zu planen.

 

Bundesgerichts Urteil Borowan