Der Kanton Baselland hat die Falkenfluh und das Gebiet Löffelberg per RRB und Verordnung unter Naturschutz gestellt. Die Massnahmen, die in langjährigen Verhandlungen ausgehandelten wurden, treten demnächst in Rechtskraft. Die Planung des Kantons sieht vor, praktisch alle restlich verbleibenden Klettergebiete (Region Laufen) in den nächsten Monaten ebenfalls per RRB und Verordnung unter Schutz zu stellen.
Dies schafft den Fakt, dass die Kletterei kantonsweit (zumindest was deren Umfang betrifft) geregelt ist, ohne dass dazu ein umfassendes, kantonales Konzept zu Grunde liegt. Es gilt auch zu beachten, dass der SAC, resp. die Sektionen, zukünftig durch die neuen Verordnungen im Umgang mit den Klettergebieten (Patronage) immer mehr, rechtlich verbindlich in die Pflicht genommen werden ohne dass diese Punkte abgesprochen wurden.
Das Präsidium der IG Klettern Basler Jura, der SAC-ZV und die SAC-Sektion Baselland, haben in intensivem Austausch und langen Diskussionen geprüft, diese Beschlüsse und Verordnungen juristisch anzugreifen und den Kanton Baselland auf die Durchsetzung einer Regelung auf Konzeptionsebene zu zwingen, da uns diese Form ursprünglich versprochen wurde und in der Umsetzungspraxis erwiesenermassen Vorteile hätte.
Eine Abwägung aller Positionen und Möglichkeiten hat ergeben, dass auf das Beschreiten juristischer Wege verzichtet wird.
Das Ziel einer kantonalen Kletterkonzeption soll darum nicht mit juristischen Mitteln, sondern intensiv, konsequent und breit auf politischem Weg angegangen werden.