Die Klettergebiete "Fürstenstein" und "Redelsflue" werden demnächst durch den Kanton Baselland ins "Inventar der geschützten Naturobjekte" aufgenommen. Im Rahmen der Gesamtschau aller Klettergebiete im Kanton Baselland, wurde zusammen mit den Grundeigentümern, den Behörden und dem Naturschutz evtl. nötige Massnahmen zum Schutze der Flora und Fauna in diesen Gebieten abgeklärt. Diese haben ergeben, dass die Kletterei sowohl am Fürstenstein wie auch an der Redelsfluh  keine direkte Bedrohung der Arten darstellt und daher im bisherigen Rahmen weiterhin betrieben werden darf.

Wie neuerdings den amtlichen Schutzverordnungen entnommen werden kann, geschieht dies aber ausdrücklich auf eigenes Risiko!