Entgegen früherer Zusagen, war der Kanton nicht mehr gewillt, die Kletterei in einem "Gesamtkonzept " zu regeln, sondern Gebietsweise in Schutzverordnungen oder mit den Instrumenten der Waldentwicklungsplanung.

Dass dieses Vorgehen aber in einem heillosen Durcheinander von teilweise widersprüchlichen Formulierungen und unterschiedlichsten Reglementierungen endet, konnten die IG Klettern und der SAC bereits jetzt dokumentieren. Es darum durchaus auch im Interesse des Kantons sei, die Kletterei in übersichtlicher Form, in einem speziellen Dokument zu regeln. In dieser Form hätten sowohl der Kanton, als auch die Kletterei die verbindlichen Regelungen zentral abgelegt, und wäre für beide Seiten eine Planung möglich wie die zukünftigen Regelungen umgesetzt werden.

Bestandteile dieser Vereinbahrung oder Kletterkonzeption werden neben der Darstellung aller Massnahmen in den Klettergebieten, auch diverse Punkte wie die Finanzierung, Zeitpläne, Zuständigkeiten, Haftungsfragen und Erfolgskontrolle sein.

 

Da in dieser Grössenordnung schweizweit noch nirgends eine vergleichbare Regelung besteht, erarbeitet der Kanton Baselland nun bis Ende November 2011 einen ersten Entwurf einer entsprechenden Konzeption. Die IG Klettern und der SAC werden anschliessend die Klettereispezifischen Details darin bearbeiten.