Nachdem per Regierungsratsbeschluss der IG Klettern, den SAC Sektionen und auch dem einzelnen Kletterer jegliches Recht zur Einsprache abgelehnt, und das Kletterverbot somit faktisch in Kraft gesetzt hat, wird gegen diesen Beschluss Beschwerde erhoben beim Verwaltungsgericht. Eine SAC Sektion, die IG Klettern und 2 Privateinsprachen haben sich dazu in Solothurn beschwert. Zusätzlich hat die IG Klettern dabei die Vollmacht, um 5 Einzeleinsprecher/innen im Verfahren zu vertreten.
Und dies sei an dieser Stelle ebenfalls dankend erwähnt, hat sich der SAC Zentralverband juristisch zusätzlich schlau gemacht und unsere Einsprache tatkräftig unterstützt.
Nun sind wir gespannt wie das Verwaltungsgericht entscheidet:
- Ob es die Einsprachelegitimation anders beurteilt als die bisher involvierten Behörden
- Ob es eine Fristerstreckung zur weiteren Beschwerdebegründung gewährt
- Ob es der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt
- Ob es die Einsprache an die Vorinstanz zurückweist
Die IG Klettern bleibt am Ball!