Im Herbst 2016 beschloss der Kanton Solothurn für das Gebiet des „Borowan“ ein kantonales Waldreservat auszuscheiden mit einem totalen Kletterverbot.
Sowohl die IG Klettern, die lokalen SAC Sektionen als auch die Vertreter des SAC Gesamtverbandes lehnen ein totales Kletterverbot ab, weil eine Bedrohung der dortigen Flora und Fauna nicht plausibel begründet werden kann. In einem ersten Behördentreffen und einem Vernehmlassungsbericht zu den Unterschutzstellungsanträgen, haben dies die IG Klettern und der SAC per April 2017 den Behörden mitgeteilt. Aus diversen Gründen hat die IG auch das Ergreifen von rechtlichen Mitteln gegen ein allfälliges Kletterverbot angekündigt.