Die IG ist bemüht, nicht mehr zeitgemässe Verordnungstexte aus regierungsrätlichen Verordnungen über die Kletterei in Naturschutzgebieten zu streichen und neue Formulierungen anzuwenden. Bis jetzt werden in den entsprechenden Paragrafen Sektoren und Routen mit Nummerierungen aus der Fluebibel versehen. Da nun die Fluebibel schon länger nicht mehr greifbar ist, wird diese Nummerierung je länger je weniger nachvollziehbar.
Da heute Sperrgebiete auf „geoview.bl“ eingetragen sind, oder Sperrsektoren mit den Markierrondellen direkt am Fels markiert werden, macht es Sinn, neu in den Verordnungstexten auf diese Markierungen Bezug zu nehmen (Beachte daher: alle angebrachten Markierrondellen zu Sperr- oder Klettersektoren haben rechtlich verbindlichen Charakter!). Zudem können auch temporäre Massnahmen so beschildert werden.
Eine weitere Änderung, die angestrebt wird, ist die Aufhebung des halbjährigen Kletterverbotes an den Gerstelfluh Südwandsektoren zum Schutze der Falkenbrut. Interessanterweise hat der Falke ab 1999, seit der Ausdehnung der Sperrzeit von ehemals März bis Juni auf Januar bis Juni nie mehr dort gebrütet. Es macht daher aus unserer Sicht keinen Sinn, eine „leere“ Felswand zu sperren, während an anderen Felsen, die beklettert werden, der Falke brütet und kurzfristige temporär abgesprochene Massnahmen erfolgreich sind.