Gesetzesrevisionen im Kanton Solothurn:

Zur Zeit werden im Kanton Solothurn (Klettergebiete wie z.B. Gempen, Tüfleten, Tannenfluh, Ingelstein oder das Hofstetter Chöpfli zum solothurnischen Bezirk Dorneck/Thierstein) das Waldgesetz revidiert und im Jagdgesetz die Wildruhezonen neu geschaffen. Dies heisst selten Erfreuliches für die Kletterei, sondern Sorge um den Erhalt des "Freien Betretungsrechts im Wald" und demnach um die Beibehaltung der Klettermöglichkeiten.

Zum Waldgesetz, der vorliegende Entwurf liest sich u.a. wie ein Gesetz zum Verbot des Mountainbikens, läuft nun die offizielle Vernehmlassung. Die IG Klettern wird eine Stellungnahme dazu einreichen.

Bei den Wildruhezonenläuft im Moment der Prozess zur Ausarbeitung einer Vorlage, zwei Treffen mit den Behörden in Solothurn haben im Vorfeld dazu bereits stattgefunden.

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Ergebnis Monitoring / Wirkungskontrolle 2014 bis 2023: 

Zum Schutze von Felspflanzen und weiteren seltenen oder gefährdeten Arten wurde durch die Behörden in verschiedenen Gebieten die Kletterei eingeschränkt oder gar ganz verboten. Wenn jedoch eine Behörde das Betretungsrecht im Wald einschränkt, ist dies rechtlich möglich, muss aber begründet sein resp. die Einschränkung muss eine Wirkung entfalten. Dazu gibt es im Naturschutzgesetz die Verpflichtung zur Wirkungskontrolle.

Vielleicht sind beim Klettern dem einen oder anderen die orange markierten Haken an der Schauenburg, dem Bärenfels (Sektor Gewächshaus) oder an der Falkenfluh (Sektor Amboss) aufgefallen. Sie dienten als Markierung von Untersuchungsflächen um die Auswirkung eines Kletterstops über 10 Jahren zu Untersuchen. Dabei wurden Daten zu Felspflanzen und speziellen Felsschnecken erhoben.

Nun liegt dazu der Abschlussbericht vor und dieser ist ziemlich eindeutig:

Die festgestellten Unterschiede zwischen den "nicht mehr bekletterten" und "weiterhin bekletterten" Routen ist nirgends signifikant und die Unsicherheitsfaktoren überall relativ gross.

Festgestellt wurde bei den Pflanzen eine grundsätzlich leichte Abnahme sowohl im Deckungsgrad als auch der Artenzahl. Da dies jedoch sowohl in bekletterten als auch unbekletterten Routen vorkam, ist dafür keinen Zusammenhang mit der Kletterei  auszumachen. Mutmasslich anderweitige Umweltfaktoren müssen hier eine Rolle spielen wie Wetter/Klima oder Stickstoffeintrag durch die Luft.

Bestätigt wurde auch einen zu erwartenden Zusammenhang zwischen der Felsstruktur/Bewachsbarkeit und Artenvielfalt/Deckungsgrad.

Bei den Schnecken zeichnete sich ein ähnliches Bild ab mit grossen Unsicherheitsfaktoren. Wobei in den Messreihen 2021 / 2023 einen Anstieg der Vorkommen in den nicht mehr bekletterten Routen festgestellt wurde. Interessanterweise eher in den ab Boden höheren Felspartien. Ob hier jedoch die fehlende Kletterei oder zusätzliche Beschattung Ursache ist kann nicht eindeutig bestimmt werden.

Interessant ist die abschliessende Aussage, dass weitere Kletterverbote mit der pauschalen Begründung "Schutz von Pflanzen oder Schnecken" keine Basis haben.

Auf der anderen Seite wird auch angemerkt, dass evtl. der untersuchte Zeitrahmen zu kurz gewesen sei um signifikante Aussagen zu machen. Daher eine Aufhebung der Kletterstopps nicht angebracht sei, zumindest in den jetzt monitorisierten Bereichen. Es wird daher eine Nachuntersuchung in 5 resp. 10 Jahren empfohlen.

Und Sperrungen sollten zukünftig mit anderen Naturschutzargumenten erfolgen. Etwa wie "Ruhezone" oder "Vogelschutz".

Die IG Klettern Basler Jura wird sich nun mit den Kantonalen Ämtern zusammensetzen und die Konsequenzen dieses Monitorings sowie das weitere Vorgehen diskutieren.

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Frohbotschaft Nummer 1:

Gemeinde Liesberg: Vor einiger Zeit wurde die Zufahrtsstrasse zum Klettergebiet Rappenfels und den beiden Bauernhöfen Rohrberg und Spitzenbühl saniert und ab der ÖV Station Riederwald mit einem Fahrverbot mit Zusatzschild "Zubringerdienst gestattet", belegt. Die frohe Kunde ist nun, dass bei der Verordnung zu diesem Fahrverbot der "Zubringerdienst" auch für die Kletterer zur Felswand gilt!

Dennoch bleiben natürlich die weiteren Hinweise und Empfehlungen aus dem Kletterführer bestehen, dass die wenigen Parkiermöglichkeiten sehr ökonomisch belegt werden sollten (Fahrgemeinschaften im Tal bilden) und die Durchfahrt aller forstlichen- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen jederzeit gewährt werden muss!

Auch das Weideland am angrenzenden Waldrand ist weder eine Spielwiese noch Pick-Nickplatz!

 

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Frohbotschaft Nummer 2:

Gemeinde Waldenburg: Seit Klettergedenken wurde im Gerstel der Sektor "Grosse Wand" wegen Falkenbruten von März bis Juni freiwillig zum Klettern gesperrt. Ab 1999 wurde das Gebiet Gerstel in das Inventar Kantonal geschützter Naturobjekte aufgenommen und die freiwillige, saisonale Sperrung in eine gesetzlich verordnete, halbjährige Sperrung von Januar bis Juli ausgeweitet. Zeitnah wurde auch im Tal, gegenüberliegend einen Unterstand "Wildblick" als "Beobachtungsposten" für Vögel, Gämse und was alles sonst noch im Gebiet so kriecht, klettert und fleucht eröffnet. Ab diesem Moment wurde nie wieder eine Brut des Falken an der "Grossen Wand" festgestellt. 

Gleichzeitig finden jedoch regelmässig erfolgreiche Bruten des Falken in anderen bekletterten Gebieten statt, wo dann die IG Klettern, zusammen mit Personen der Vogelwarte Sempach, die betroffenen Felspartien mit Markierungen temporär zum Klettern sperren. 

Seit fünf Jahren lagt nun beim Kanton einen Änderungsantrag der IG Klettern zum Regierungsratsbeschluss und Verordnung auf dem Tisch, das halbjährige Kletterverbot aufzuheben, zugunsten der bewährten Praxis in anderen Naturschutzgebieten.

Endlich wurde nun durch den Regierungsrat die geänderte Fassung in Kraft gesetzt und es darf nun, vorbehalten einer aktiven Brut, das ganze Jahr über auch an der "Grossen Wand" im Gerstel geklettert werden!