Bereits Anfang Januar hat das Verwaltungsgericht Solothurn beschlossen, uns zur erweiterten Beschwerdebegründung die Beschwerdefrist bis zum 24. Januar 2019 zu verlängern. Das ist nicht gerade superlang, aber wir sind ja Sportler!
Dem Antrag um aufschiebende Wirkung der Beschwerde, wird nach Prüfung der Ergänzungen entschieden. Nun heisst es also nach der kurzen Verschnaufpause über die Feier- und Neujahrstage sogleich wieder ran!
2019-01 Beschwerde Borowan: Fristerstreckung wird gewährt
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- Geschrieben von: Simon Birkenstock