Nachdem alle EinsprecherInnen (es seien deutlich über 20!) gegen das geplante Kletterverbot am Borowan vom Kanton Solothurn, die Bestätigung ihrer Einsprache erhalten haben, nimmt das Verfahren seinen weiteren Lauf. Das Amt für Raumplanung muss nun die Einsprachen prüfen und wird allenfalls die Zonenvorschriften und Nutzungspläne anpassen. Diese werden dann als Regierungsratsbeschluss dem Regierungsrat zum Beschluss vorgelegt und nach Beschlussnahme öffentlich aufgelegt. Zur Zeit ist noch unklar, wann dies geschehen wird, alle Einsprecher sollten aber darüber von Solothurn informiert werden.
Sollte beim aufgelegten Regierungsratsbeschluss herauskommen, dass auf unsere Anliegen nicht oder ungenügend eingegangen wurde, ist innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht dagegen Einsprache einzulegen. Diese Einsprache ist kostenpflichtig.
Das Gericht hat dann die Möglichkeit einen Kompromissvorschlag den Parteien vorzuschlagen. Wird keine vorgerichtliche Einigung erzielt, wird dann juristisch weitergegangen und der Entscheid kann dann, je nach Ausgangslage und Urteilsbegründung, wiederum angefochten und weitergezogen werden.
Die IG Klettern klärt nun das Vorgehen ab, wie wir die Kostenfrage für alle Beteiligten lösen. Ebenfalls dürfte die Einsprachefrist von 10 Tagen relativ kurz sein um detailliert gegenüber dem Verwaltungsgericht erneut Stellung zu nehmen. In der Regel kann aber innerhalb dieser 10 Tagen eine Fristverlängerung beantragt werden. Die IG Klettern als Freiwilligenorganisation würde dieses Mittel für alle Einsprecher sicher ergreifen.
2018-11 Einsprache gegen Kletterverbot am Borowan
- Details
- Geschrieben von: IG Klettern