An einer kürzlich abgehaltenen Sitzung mit aktiven Routeneinrichter und -sanierer wurden die Richtlinien der IG Klettern Basler Jura zum Routeneinrichten und Sanieren diskutiert und wie folgt festgehalten (Kurzfassung):

  •  Routensanierungen und Projekte werden der IG Klettern vorab gemeldet
  •  ein Okay erfolgt auf der Basis vom Felsinventar (Knecht 1999)
  •  Bei Projekten in neuen Gebieten, die weder im Felsinventar noch in der Fluebibel aufgeführt werden, wird geraten über die lokalen Behörden Abklärungen zu treffen (Zohnenkonformität etc.)
  •  Routen haben grundsätzlich eine Umlenkung
  •  Die IG Klettern anerkennt die behördlich geforderte Bewilligungspflicht von Kletterrouten als "nichtforstliche Kleinbauten" nicht.

Die vollständigen Richtlinien können demnächst auf der IG-Homepage unter "Klettergebiete" eingesehen werden.