Kletterverbot Borowan: Formular für Privateinsprecher

Wie bereits mitgeteilt, haben Privateinsprecher gegen das Kletterverbot am Borowan drei Möglichkeiten weiter zu verfahren - vergleiche vorangehender Beitrag. Für Privateinsprecher, die sich entschliessen, ihr Anliegen nicht mehr selber vor Gericht zu vertreten, gibt es nun die Möglichkeit, die IG Klettern Basler Jura zu bevollmächtigen dies zu tun.

Dazu sind nun zwei Vorlagen online abrufbar.

  • Normale Vorlage: Eine Vorlage ist eine normale Vollmacht, die einfach die bereits in deiner Privateinsprache formulierten Anliegen, plus natürlich die neue Frage der Einsprachelegitimation beinhaltet.
  • Erweiterte Vorlage: Eine zweite Vorlage beinhaltet eine "erweiterte Vollmacht". Darin wird die IG Klettern legitimiert, in deinem Namen auch alle weiteren, von ihr vor Gericht per Beschwerde eingeklagten Anliegen vorzubringen. Aus zeitlichen Gründen ist diese Beschwerde noch nicht abgeschlossen formuliert und daher auch noch nicht verfügbar. Die IG zählt in diesem Fall auf dein Vertrauen, dass sie in dieser Sache schon richtig vorgeht.

Entscheidest Du dich für eine der beiden Vorlagen, ist diese an den gelb markierten Stellen von dir noch auszufüllen und allerspätestens, eingeschrieben, am Samstag auf der Post aufzugeben. Durch die Beschwerde anfallenden Gerichtskosten werden durch den IG Klettern Spezialfonds getragen.

Weitere Infos zum laufenden Verfahren ==> Ständig aktuell, hier auf unserer website!

 

Zum Downloaden hier klicken:

==>  - Textdokument - WORD / Vorlage - normale Vollmacht  

==>  - Textdokument - WORD / Vorlage - erweiterte Vollmacht