Soeben hat der Baselbieter Regierungsrat die Schutzbeschlüsse und Verordnungen zu Falkenfluh  und Löffelberg/Rappenfels in Kraft gesetzt. Per sofort gelten dort die von der IG Klettern in über 6 Jahren ausgehandelten Kletterverbote. Zusätzlich ist jede andere Aktivität im Naturschutzgebiet durch den Kanton reglementiert.

An der Falkenflue ist ab sofort das Klettern ganzjährig verboten im Sektor:

  • Hutzme (komplett)
  • Amboss (Routen 10-17 + 30)
  • Falkenpfeiler (Routen 1 + 4-10)
  • Langer Mann (komplett)

Am Löffelberg ist ab sofort das Klettern komplett, überall und ganzjährig verboten. Ebenfalls das Eisklettern in der "Tüfelschuchi".

Am Rappenfels ist ab sofort das Klettern im Sektor Blues ganzjährig verboten.

Im Sektor Kapelle und Teufelswand darf an den Routen 1-19 weiterhin geklettert werden.

Vorderhand sind weder Beschilderung noch Hakenentfernungsaktionen durch die IG Klettern geplant, da die Verhandlungen mit dem Kanton betreffend der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen  noch nicht stattgefunden haben.

Im Gegenteil, die IG Klettern prüft ob nicht ein Beschwerdeverfahren angestrengt wird, da mit dem Inkrafttreten dieser Verordnungen gegen das uns zugesicherte Vorgehen einer Kletterregelung mittels eines kantonalen Kletterkonzepts prinzipiell verstossen wird.

IG und SAC forderten vom Kanton, in den Verordnungen nicht jedes Detail der Kletterregelung aufzuführen, sondern dazu auf das kant. Kletterkonzept zu verweisen. Wie dies bereits in vorangehenden Beschlüssen zu Eptingen oder dem Gerstel geschah. Mit dem nun gewählten Vorgehen beschreitet der Kanton wieder den ursprünglichen Weg der "Salamitaktik" und es darf vermutet werden, dass nach der Unterschutzstellung der letzten Klettergebiete gegen Ende 2011, das Interesse des Kantons an einem Gesamtkonzept sehr bescheiden sein wird, da ja alles per