Die Beschwerden der IG Klettern Basler Jura, der SAC Sektion Angenstein, der durch diue IG Klettern Basler Jura vertretenen Einzeleinsprecher, sowie zwei weitere Einzeleinsprachen wurden vom kantonalen Verwaltungsgericht in Solothurn abgewiesen. Begründung: Keine der einsprechenden Parteien seien zur Einsprache legitimiert. Folglich muss sich das Gericht nicht mit unseren Argumenten auseinandersetzen die gegen das Kletterverbot und die geplanten "Naturschutzmasnahmen" angeführt wurden.
Für uns stellen sich nun folgende zwei Fragen die wir teilweise bis mitte Dezember zu beantworten haben:

1: Akzeptieren wir dieses Verdikt, stellt sich die Frage: Ist es einer Kletter-Person oder Kletter-Organisation überhaupt möglich, im Kanton Solothurn juristisch gegen ein Klettererbot vorzugehen, wenn sie nicht fast ausschliesslich im betroffenen Gebiet klettert, oder die Organisation nicht grossmehrheitlich aus Kletterern und Kletterinnen besteht die im betroffenen Gebiet klettern? Wie soll daher in Zukunft gegen geplante oder beschlossene Kletterverbote vorgegangen werden?

2: Ziehen wir dieses Urteil zur Überprüfung an das Bundesgericht weiter? Hier bestehen wie immer beim Rechtsweg, gewisse Risiken und Chancen mit möglicherweise nationalen Auswirkungen.