Die IG Klettern Basler Jura und der SAC Zentralverband haben deutlich zum Entwurf des Sperrkonzeptes der Falkenfluh Stellung genommen (vergleiche Beitrag weiter unten) und den Kanton massiv kritisiert. Selbstverständlich geht der Umfang der Sperrungen über jedes akzeptable Mass hinaus und die dargebotenen, nicht nachvollziehbaren Begründungen werden so nicht hingenommen. Nötigenfalls hat der SAC angekündigt, das Verbandsbeschwerderecht in Anspruch zu nehmen. 

Zudem wird kritisiert, dass die Kletterverbände per Verordnung und Regierungsratsbeschluss aufgefordert werden, die Massnahmen (Information der Kletterer, Beschriftungen, Hakenentfernungen etc.) per Ende 2010 zu vollstrecken. Dies, obwohl darüber noch überhaupt keine Verhandlungen gelaufen sind.

 

Nun liegt es an den verantwortlichen Stellen im Kanton Baselland, (Amt für Wald beider Basel, Amt für Raumplanung und  Regierungsrat) das weitere Vorgehen zu bestimmen. Wird der Entwurf nach Eingabe von IG Klettern und SAC abgeändert und findet man ab 1. März unter der Leitung des neuen Leiters der Abteilung Natur und Landschaft eine Lösung die dem ursprünglichen Ansinnen des Kantons entspricht, das überhaupt keine Sperrungen in den Sektoren "Falkenspitz" bis "Falkengrund" vorsah? Oder muss der SAC und evtl. weitere Kletterer den juristischen Weg, und damit ein langes Verfahren bestreiten.