Überraschender Befehl aus der Kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz Baselland:

 

Das bestehende Naturschutzgebiet bei Liesberg wird vergrössert und beeinhaltet somit auch die Klettergebiete Rappenfels und Löffelberg, sowie die Eisklettermöglichkeiten in der Tüfelschuchi. In Verhandlungen wurde erreicht, dass am Rappenfels weiterhin geklettert werden darf, an allen anderen Felsen die Kletterei in Zukunft aber untersagt sein wird.

 

Neu ist nun aber, dass die Kletterverbände (wer auch immer ganau damit gemeint ist) verantwortlich sind, bis am 31.12. 2011  die gesperrten Routen "in Koordination mit den zuständigen Kant. Fachstelllen und der Burgerkooperation fachgerecht rückzubauen, sowie die Beschilderung und Publikation der Massnahmen in geeigneter Form zu kommunizieren".

 

Die IG Klettern ist der Meinung, dass gemäss dem Stand der bisherigen Diskussionen, über die Art der Umsetzung beschlossener Massnahmen erst NACH einem Beschluss des Kantonalen Kletterkonzeptes Verhandelt wird (in welchem Gebiet wird wo, was, wann und wie gemacht etc.). Sollte dieser Beschluss Rechtskraft erlangen, könnten die "Kletterverbände" gemäss §9 der dazugehörenden Verordnung, bei Nichteinhalten dieses Termins, wegen "Missachtung der Schutzvorschriften" gebüsst und zur Übernahme der Kosten einer Kantonalen Hakenentfernunsaktion verurteilt werden! 

 

Zur Stellungnahme haben wir noch bis am 11. Dezember 09 Zeit, offiziell ist der Entwurf aber noch nicht bei der IG eingetroffen (Stand 19.11.09)...