Das Verwaltungsgericht Solothurn hat entschieden, dass auf die Beschwerde gegen das Kletterverbot am Borowan eingetreten wird, wenn ein Vorschuss von Fr. 2'000.-- geleistet wird. Zur Beschwerde zugelassen wurden: die IG Klettern, zwei Private und die SAC Sektion Angenstein. Zusätzlich haben 6 Personen der IG die Vollmacht zur Beschwerdeführung erteilt.
Es haben noch 8 weitere Personen der IG Klettern die Vollmacht erteilt. Da diese 8 Personen im vorhergehenden Einspracheverfahren nicht mitgemacht haben, sind sie daher zur weiteren Beschwerde nicht zugelassen. Dies liegt in einer Verfahrenbesonderheit im Kt. Solothurn, die solches vorsieht in einem Ablauf wie dem jetztigen. Und 2 Vollmachten trafen zu spät beim Gericht ein.
Wie geht es weiter? "die IG zahlt - das Gericht mahlt".
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