Kletterverbot Borowan: Einsprache wird weitergezogen!

Nach eingehender Prüfung der Argumentation der Kantonsverwaltung, resp der Kantonsregierung, hat die IG Klettern beschlossen eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht Solothurn zu verfassen.
Da die Eisprachefrist sehr kurz ist, beantragen wir daher eine Fristverlängerung zum Verfassen einer "angemessenen" Beschwerdeschrift.
Für die vielen die Privat Einsprache getätigt haben (Die IG Klettern möchte sich dafür noch einmal in aller Form Bedanken!) bieten sich nun drei Varianten zum weiteren Vorgehen an:

  1. Man lässt alles weitere sein und belässt es bei der Antwort des Regierungsrates.
  2. Man verfasst eine Beschwerde in der gegebene Frist, ersucht um Fristverlängerung und stellt erneut die Anträge, z.B. gegen das Kletterverbot im Kantonalen Nutzungsplan"Fulnau" und dem dazugehörenden Zonen- und Gestaltungsplan Fulnau mit Sonderbauvorschriften.
  3. Man delegiert den weiteren Rechtsweg mittels einer Vollmacht an die IG Klettern, die im weiteren Verfahren die Anliegen der Privateinsprachen vor dem Gericht vertritt. Dazu wird demnächst, hier auf der homepage ein Formular zum download aufgeschaltet. Aus dem weiteren Verfahren möglicherweise resultierende Kosten werden soweit möglich von der IG Klettern übernommen.

Der Vorstand bittet daher alle die privat eingesprochen haben, im Interesse der Sache und zur Unterstützung der IG Klettern, wenn immer möglich die IG zu bevollmächtigen, um in ihrem Namen das Verfahren weiter zu führen und damit auch die Legitimation der IG Klettern zu stärken.