Geplant ist, in einer der nächsten Ausgabe der SAC-Monatszeitschrift "DIE ALPEN", einen kleinen Bericht über Eisklettermöglichkeiten im Basler Jura zu bringen. Im besonderen zur Wasserfallen und Eptingen. Interessant dabei ist, zu erleben, wie sich die Redaktion in engem Austausch mit der IG Klettern und dem Autor bemüht, geltende gesetzliche Bestimmungen in ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen. In unserem Fall, liegen beide Gebiete in Naturschutzzonen mit dazugehörenden gesetzlichen Bestimmungen. Da lohnt sich die Prüfung z.B. auf: Ist eine Veröffentlichung überhaupt gestattet? erwünscht? Oder gar Kontraproduktiv? Wie verhält es sich mit dem Zugang oder mit der Erschliessung/Absicherung?