Im Rahmen der regelmässigen Gespräche des kantonalen runden Tisches "Sport und Naturschutz" wurde durch den BNV (Baselbieter Natur- und Vogelschutzverband) die Frage aufgeworfen, wohin sich ihre Mitglieder wenden sollen oder können, wenn diese "illegale" Kletterrouten an Felsen entdecken und diese entfernt werden sollen. Durch den Vertreter der IG Klettern wurde daraufhin entgegnet, dass solches der IG gemeldet werden kann, damit diese zuerst  prüfen kann ob überhaupt eine "Illegalität" vorliegt. Die IG wird dann evtl. auch die Urheberschaft feststellen können und diese wenn möglich kontaktieren. Die Funktion einer "Kletterpolizei" kann und darf die IG aber nicht ausüben!

 

Andererseits besteht für jedermann die Möglichkeit eine Anzeige gegen Unbekannt aufzugeben. So obliegt es den zuständigen Behörden, sich der Sache anzunehmen. Die Praxis in ähnlichen Fällen zeige jedoch, dass es aus diversen Gründen kaum möglich ist eine Urheberschaft  juristisch erfolgreich zu belangen.